Untersuchung
U7a wird nicht von der Krankekasse bezahlt. Oder doch? Ja jetzt!
Seit ihr leicht verwirrt durch die Überschrift? Genau das war mein Ziel. Jaja, so machen es nunmal manche Krankenkassen. Da bekommt man erst den Satz gegen den Kopf gebrettert:
die U7a ist keine “offizielle” Untersuchung, da könnt ja jeder kommen und eine neue Untersuchung erfinden
und dann bekommt man eine Zeit drauf ein Schreiben, dass die Krankenkasse genau solche eine Untersuchung für das Kind will. Denn die Krankenkasse will ja immer nur das beste
Wie man sich so als Spielball zwischen den Veränderungen im Gesundheitswesen fühlt hab ich eben auf lissan gefunden.
Ihr werdet dort eine kleine Aufzählung finden, was so alles in letzter Zeit an Veränderungen eingeführt wurde und gleich wieder gegangen ist.
Dort habe ich in einem Satz gefunden, dass das Hausarztmodell von einer Krankenkasse zum “Feldversuch” abgewertet wurde und dann eingestellt worden ist.
1. Hausarztmodelle sind im Augenblick noch nicht verpflichtend, d.h. die Krankenkassen können sie anbieten, müssen aber nicht. Es wird zur Zeit politisch kontrovers diskutiert, im Zuge einer Gesetzesänderung eine Verpflichtung der Kassen vorzusehen, ein Hausarztmodell anzubieten.
2. Pflichtleistung seit Juli 2008. Siehe zum Beispiel hier:
http://www.hamburgmuenchener.d.....no_cache=1
Zitat RevengeofPKV ↑:
Das es “noch” keine Gesetzesleistung ist, habe ich noch gewusst. Dachte nur, dass alle Krankenkassen eine “Pro Hausarztmodell” Einstellung haben und nicht schon wieder anfangen das abzubauen.
Danke dir RevengeofPKVSomit haben wir mal wieder eine Werbefalle entschärft
:party3: :ymca: :jumping: