Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

14.04.2009 | 11:20 Uhr

Kammergesetz

Kammergesetzt sind Landesrechte. Sie regeln das Standesrecht der Kammermitglieder. Zum Beispiel ermächtigen die Kammergesetze die (Zahn)Ärztekammern zum Erlass beruflicher Vorschriften wie die Weiterbildungsordnung oder die ärztliche Berufsordnung.

Englisch: chamber law

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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