Lexikon - Krankenversicherung -
Kammergesetz
Kammergesetzt sind Landesrechte. Sie regeln das Standesrecht der Kammermitglieder. Zum Beispiel ermächtigen die Kammergesetze die (Zahn)Ärztekammern zum Erlass beruflicher Vorschriften wie die Weiterbildungsordnung oder die ärztliche Berufsordnung.