Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Kurzmitteilungen

28.01.2010 | 10:40 Uhr

Kartellamt nimmt Zusatzbeiträge ins Visier

Nachdem sich acht Krankenversicherungen gleichzeitig auf einer Pressemitteilung dazu ausgesprochen haben ihren Beitrag um 8,- Euro zu erhöhen gingen sogleich zahlreiche Beschwerden beim Bundeskartellamt ein. Das Kartellamt soll überprüfen ob die Krankenkassen sich bei der einheitlichen Beitragserhöhung abgesprochen haben. Ob ein Verfahren eingeleitet wird ist noch nicht bekannt. Der erwähnte Betrag ermöglicht die Erhöhung ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Der Verdacht liegt nahe, dass die Krankenkassen diesen Vorteil gemeinsam nutzen wollen. Begründung hierfür sei, dass die neue direkte Abrechnung der Krankenkassen mit den Arbeitnehmern mehr Verwaltungsaufwand erfordere.

Allein 2,- Euro fielen schon für die zusätzliche Rechnungsbearbeitung an. Zudem würden von der Beitragserhöhung die zusätzlichen Mahn- und Inkasso-Kosten gedeckt werden. Das Kartellamt soll im Falle der Prüfung die tatsächlichen Kosten der Krankenkassen mit der Beitragserhöhung vergleichen. Eine Krankenkasse mit weniger Mitgliedern könnte gegebenenfalls einen geringeren Verwaltungsaufwand haben als angesetzt. Es könnte jedoch auch dabei herauskommen, dass Krankenkassen mit einem deutlich höheren Aufwand gezwungen wären ihre Beiträge über 8,- Euro setzen zu müssen. Dadurch würde der Beitrag zusätzlich um den Verwaltungsaufwand für die damit verbundenen Beitragsprüfungen erhöht werden müssen. Die Krankenversicherten können zunächst nur auf die schriftliche Benachrichtigung über geänderte Beiträge warten. Ein Wechsel ist mit Benachrichtigung der Beitragsänderung innerhalb von vier Wochen möglich.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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