Samstag, 18. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

14.04.2009 | 11:22 Uhr

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Durch die 17 Kassen(zahn)ärztlichen (KBV/KZBV) Vereinigungen der Länder auf Bundesebene werden die KBV und KZBV gebildet. Auf Bundesebene sind sie die politischen Interessenvertretungen der Vertrags(zahn)ärzte. Zugleich tragen sie die Verantwortung für die Einhaltung der vertrags(zahn)ärztlichen Pflichten.

Insbesondere umfassen ihre gesetzlichen Aufgaben:

  • die Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung,
  • den Abschluss der Bundesmantelverträge,
  • die Vereinbarung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs,
  • die Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss,
  • die Mitarbeit an Aufgaben der Qualitätssicherung,
  • die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen,
  • die Führung des Arzt- sowie Zahnarztregisters auf Bundesebene.

Professionalisiert wurden die Organisationsstrukturen der KBV durch das GKV-Modernisierungsgesetz. In diesem Zuge wurden das Organ der Vertreterversammlung reduziert und die bisher ehrenamtlichen Vorstände durch hauptamtliche ersetzt. Die KBV und KZBV unterliegen der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit; bedingt durch ihre Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die KVen sowie die KBV haben seit der Einführung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes unter anderem die Aufgabe die eine Versorgung derjenigen Personen zu gewährleisten, die im neuen brancheneinheitlichen Basistarif versichert sind. Durch das GKV-WSG werden der KBV und KZBV die Möglichkeit eröffnet, zur Unterstützung und Beratung der Vertragsärzte Dienstleistungsgesellschaften zu gründen. Obligatorisch ist für diese Dienstleistungsgesellschaften eine Nutzerfinanzierung.

§§ 75, 77a, 79, 80 SGB V

Englisch: National Association of Statutory Health Insurance Physicians

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Teilen Sie Ihre Meinung