Freitag, 10. September 2010

Lexikon - Krankenversicherung -

21.10.2009 | 19:37 Uhr

Fehlbelegung stationärer Behandlungsfall

Fehlbelegung ist, ein stationärer Behandlungsfall, der nicht oder nicht mehr der stationären Behandlung bedarf. Dies kann vorliegen, wenn stationäre Leistungen durch ambulante Leistungen ersetzt werden können, oder Patienten länger stationär als notwendig versorgt werden.

Ein anderer Grund wäre wenn Patienten in Krankenhäuser eingewiesen werden, die zu hohe Versorgungsstufen besitzen. Durch Stichprobenprüfungen stellt der medizinische Dienst der Krankenversicherung sicher, dass Fälle die keiner stationären Behandlung bedürfen nicht aufgenommen werden.

Steffen Braun

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