Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Krankenkassen

26.02.2009 | 16:24 Uhr

KKH widerlegt: Arztrechtler be…

KKH widerlegt: Arztrechtler bestägit – Ă„rzte dĂĽrfen Patienten bei vollem Wartezimmer abweisen, jedoch nicht im Notfall. www.kvportal.de/s/d/

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

2 Kommentare zu “KKH widerlegt: Arztrechtler be…”
  1. Tom sagt:

    Manchmal sollte die KKH halt nich ganz so große Töne spucken. Es macht keinen guten Eindruck, wenn die Aussagen dann widerlegt werden.

  2. steffen sagt:

    Stimmt. Es macht keinen guten Eindruck, wenn eine Krankenkasse öfters widerlegt wird. Das führt zu Imageverlust.

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