Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

14.04.2009 | 13:56 Uhr

Komplexpauschale

Leistungspakete, die gemeinsam von mehreren Leistungserbringern erbracht werden durch Komplexpauschalen vergütet. Als Beispiel können hierfür die Komplexpauschalen für die Behandlung von Depression und Schizophrenie, die alle ambulanten, teilstationären und stationären Behandlungen sowie die Rehabilitation abdecken genannt werden. Haus- und fachärztliche Behandlungsschritte oder ambulante und stationäre können ebenso durch Komplexpauschalen vergütet werden.

Ausgezahlt werden Komplexpauschalen im Rahmen der Integrierten Versorgung oft nur an einen Vertragspartner. Weitere beteiligte Leistungserbringer werden von diesem nach Regelungen im Innenverhältnis ausgezahlt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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