Konjunktur
Konjunkturpaket 2 – Beitrag sinkt um 0,6 bis 0,9 Punkte?
Gestern abend haben Union und SPD ĂĽber das Konjunkturpaket 2 entschieden. Das 2. Konjunkturpaket soll 2009 und 2010 jeweils 25 Milliarden Euro umfassen.
Die Krankenkassenbeiträge soll von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent gesenkt werden. Davon profitieren die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Ich glaube diese Verteilung ist ganz gut, denn erst wollte die SPD nur den Sonderbeitrag von 0.9 Prozent abschaffen. Das hätte nur die Arbeitnehmer und Renter bevorzugt. Zudem hätte man eventuell die Investitionen von Arbeitgebern ausgebremst. Finanziert wird das ganze durch vorgezogene Steuerzuschüsse zum Gesundheitsfond. Die Zuflüsse zum Gesundheitsfond waren für einen späteren Zeitpunkt schon eingeplant, werden jetzt aber vorgezogen.
Um die Leser jetzt nicht im Regen stehen zu lassen hier noch die weiteren BeschlĂĽsse als Stichpunkte:
Kann jemand das Prinzip mit der Schuldenbremse genauer erklären? Hatte ich in den “AnkĂĽndigungen” noch garnicht mitbekommen. Zudem soll das ganze auch im Grundgesetz verankert werden. Soll aber erst zur neuen Legislaturperiode in Kraft treten.
[...] Sascha: Schuldenabbau… haha! Man hat festgelegt dass die Schulden zu einem [...]
[...] wird notwendig, weil die Krankenversicherungsbeiträge gesenkt werden sollen (siehe Konjunkturpaket). So wurde letztes Jahr von dem Schätzerkreis berechnet, dass die Krankenkassen dieses Jahr einen [...]
Besonders die Senkung des Eingangssteuersatzes und die gleichzeitige Steigerung des Grundfreibetrages finde ich klasse. Eine richtige Entscheidung. Wenn die Leute mehr in der Tasche haben, können und werden sie auch mehr ausgeben. In Deutschland ist das ja immer noch etwas schwierig aber ich denke, dass es auch hier anschlagen wird.
Stimmt. So denke ich auch. Für mich ist natürlich das Kindergeld interessant, denn ich fall noch ein paar Monate unter diese Gattung. Die 100€ werden bei mir aber nicht groß investiert werden, denn ich bin aus Hessen an eine Uni in NRW gewechselt. So habe ich in Hessen erst keine Studienbeiträge wegen der 10% besten Quote bezahlt und später wurde es eh abgeschafft.
Leider gibt es in Wuppertal keine Bestenquote und eine Abschaffung der Studiengebühren ist auch nicht in Sicht. Im Gegensatz dazu soll noch der Studienbetrag um ein 40€ erhöht werden.
D.h. meine 100€ kommen noch den Investition in Bildungseinrichtungen zugute.
Das mit der Schuldenbremse habe ich auch nicht so richtig kapiert. Es gibt zur Zeit bereits eine Regelung im Grundgesetz, derzufolge nicht mehr neue Kredite aufgenommen werden dĂĽrfen, als Investitionen verausgabt werden. Diese Regelung kann aber so weit mir bekannt auĂźer Kraft gesetzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Vielleicht soll hier die “Schuldenbremse” ansetzen, indem diese Möglichkeit zukĂĽnftig nicht mehr bestehen soll? FĂĽr eine Ă„nderung des Grundgesetzes ist auĂźerdem eine 2/3-Mehrheit des Bundestages erforderlich. Wenn das dann ohnehin erst im nächsten Jahr umgesetzt werden soll, ist vorher ja noch eine Bundestagswahl, bei der sich die Mehrheitsverhältnisse wieder ändern könnten – also vielleicht alles nur Wahlgeschenke?
Ja ich hatte das mal im Studium. Es gibt Ausnahmefälle, fĂĽr diese Regelung. Soweit ich mich erinner, sind es spezielle Umstände und das ist dann weiter nicht definiert. Soweit ich mich auch erinner, waren wir ein paar Jahre nach dieser Regelung “ĂĽberschuldet”.
NTV schreibt http://www.n-tv.de/1080321.html dass durch die Schuldenbremse verhindert werden soll, dass die Staatsfinanzen nicht aus dem Ruder laufen!? Die neue Regelung soll die Schulden begrenzen und soll im Grundgesetz vereinbart werden.
Meines Wissens, gibt es schon die o.g. Regelung im Grundgesetz. Das ist ein bißchen unverständlich. (Mal wieder!)
Schuldenabbau… haha!
Man hat festgelegt dass die Schulden zu einem Zeitpunkt abgebaut werden können wo der Haushalt ausgeglichen ist… mehr brauch ich ja wohl nicht sagen, oder?!
Und wegen dem KV-Beitrag ist es auch nur noch lachhaft.
Kaum ist der Fond da, wird diskutiert freiwillig versicherten Selbstständigen wieder Krankengeld zu gewähren und die Senkung der Beiträge wird von Steuergeldern (also von den Versicherten!) bezahlt…