Mittwoch, 23. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Konjunktur

13.01.2009 | 11:28 Uhr

Konjunkturpaket 2 – Beitrag sinkt um 0,6 bis 0,9 Punkte?

Gestern abend haben Union und SPD ĂĽber das Konjunkturpaket 2 entschieden. Das 2. Konjunkturpaket soll 2009 und 2010 jeweils 25 Milliarden Euro umfassen.

Die Krankenkassenbeiträge soll von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent gesenkt werden. Davon profitieren die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Ich glaube diese Verteilung ist ganz gut, denn erst wollte die SPD nur den Sonderbeitrag von 0.9 Prozent abschaffen. Das hätte nur die Arbeitnehmer und Renter bevorzugt. Zudem hätte man eventuell die Investitionen von Arbeitgebern ausgebremst. Finanziert wird das ganze durch vorgezogene Steuerzuschüsse zum Gesundheitsfond. Die Zuflüsse zum Gesundheitsfond waren für einen späteren Zeitpunkt schon eingeplant, werden jetzt aber vorgezogen.

Um die Leser jetzt nicht im Regen stehen zu lassen hier noch die weiteren BeschlĂĽsse als Stichpunkte:

  1. Steuern: Grundfreibetrag wird von 7664 Euro auf 8004 Euro erhöht. Eingangssteuersatz wird von 15 Prozent auf 14 Prozent gesenkt.
  2. Investitionen Diese sollen 2009 und 2010 um 17 bis 18 Milliarden Euro erhöht werden. Zwei Drittel sollen an Bildungseinrichtung fließen und der Rest in Schienen-, Internet- und Straßennetze.
  3. Kinderbonus: Die Eltern, die Kindergeld bekommen, erhalten einmalig einen Bonus von 100€. Regelsatz bei Harzt4 für Kinder wird um 10 Prozent erhöht (von 60% auf 70%).
  4. Autoindustrie: 2500€ Prämien, wenn man ein neues Auto kauft (Neuwagen) und dadurch sein mindestens 9 Jahre alte Auto stilllegt. Das Auto muss einem mindestens 1 jahr gehört haben.
  5. Kurzarbeit: Auch das soll noch verbessert werden. Konkret wurde noch nichts genannt.
  6. “Reichensteuer”: gibts nicht bzw. wird nicht erhöht – schon der Begriff ist albern – ist auch vom Sinn her fĂĽr mich eher fraglich. Wahrscheinlich wollten sich SPD Politiker in ein besseres Licht rĂĽcken. Denn gerade dieser Zielgruppe fällt eine Abwanderung leicht.
  7. BĂĽrgschaft: Wie auch fĂĽr Banken soll es ein BĂĽrgschaftsprogramm geben. Es soll 100 Milliarden Euro umfassen.
  8. Schulden: Es soll im Grundgesetz (!?) eine Schuldenbremse verankert werden. Diese tritt erst zur nächsten Legislaturperiode in Kraft.

Kann jemand das Prinzip mit der Schuldenbremse genauer erklären? Hatte ich in den “AnkĂĽndigungen” noch garnicht mitbekommen. Zudem soll das ganze auch im Grundgesetz verankert werden. Soll aber erst zur neuen Legislaturperiode in Kraft treten.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

7 Kommentare zu “Konjunkturpaket 2 – Beitrag sinkt um 0,6 bis 0,9 Punkte?”
  1. Alper sagt:

    Besonders die Senkung des Eingangssteuersatzes und die gleichzeitige Steigerung des Grundfreibetrages finde ich klasse. Eine richtige Entscheidung. Wenn die Leute mehr in der Tasche haben, können und werden sie auch mehr ausgeben. In Deutschland ist das ja immer noch etwas schwierig aber ich denke, dass es auch hier anschlagen wird.

  2. steffen sagt:

    Stimmt. So denke ich auch. Für mich ist natürlich das Kindergeld interessant, denn ich fall noch ein paar Monate unter diese Gattung. Die 100€ werden bei mir aber nicht groß investiert werden, denn ich bin aus Hessen an eine Uni in NRW gewechselt. So habe ich in Hessen erst keine Studienbeiträge wegen der 10% besten Quote bezahlt und später wurde es eh abgeschafft.

    Leider gibt es in Wuppertal keine Bestenquote und eine Abschaffung der Studiengebühren ist auch nicht in Sicht. Im Gegensatz dazu soll noch der Studienbetrag um ein 40€ erhöht werden.

    D.h. meine 100€ kommen noch den Investition in Bildungseinrichtungen zugute.

  3. RevengeofPKV sagt:

    Das mit der Schuldenbremse habe ich auch nicht so richtig kapiert. Es gibt zur Zeit bereits eine Regelung im Grundgesetz, derzufolge nicht mehr neue Kredite aufgenommen werden dĂĽrfen, als Investitionen verausgabt werden. Diese Regelung kann aber so weit mir bekannt auĂźer Kraft gesetzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Vielleicht soll hier die “Schuldenbremse” ansetzen, indem diese Möglichkeit zukĂĽnftig nicht mehr bestehen soll? FĂĽr eine Ă„nderung des Grundgesetzes ist auĂźerdem eine 2/3-Mehrheit des Bundestages erforderlich. Wenn das dann ohnehin erst im nächsten Jahr umgesetzt werden soll, ist vorher ja noch eine Bundestagswahl, bei der sich die Mehrheitsverhältnisse wieder ändern könnten – also vielleicht alles nur Wahlgeschenke?

  4. steffen sagt:

    Es gibt zur Zeit bereits eine Regelung im Grundgesetz, derzufolge nicht mehr neue Kredite aufgenommen werden dürfen, als Investitionen verausgabt werden. Diese Regelung kann aber so weit mir bekannt außer Kraft gesetzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen.

    Ja ich hatte das mal im Studium. Es gibt Ausnahmefälle, fĂĽr diese Regelung. Soweit ich mich erinner, sind es spezielle Umstände und das ist dann weiter nicht definiert. Soweit ich mich auch erinner, waren wir ein paar Jahre nach dieser Regelung “ĂĽberschuldet”.

    NTV schreibt http://www.n-tv.de/1080321.html dass durch die Schuldenbremse verhindert werden soll, dass die Staatsfinanzen nicht aus dem Ruder laufen!? Die neue Regelung soll die Schulden begrenzen und soll im Grundgesetz vereinbart werden.

    Meines Wissens, gibt es schon die o.g. Regelung im Grundgesetz. Das ist ein bißchen unverständlich. (Mal wieder!)

  5. Sascha sagt:

    Schuldenabbau… haha!
    Man hat festgelegt dass die Schulden zu einem Zeitpunkt abgebaut werden können wo der Haushalt ausgeglichen ist… mehr brauch ich ja wohl nicht sagen, oder?!
    Und wegen dem KV-Beitrag ist es auch nur noch lachhaft.
    Kaum ist der Fond da, wird diskutiert freiwillig versicherten Selbstständigen wieder Krankengeld zu gewähren und die Senkung der Beiträge wird von Steuergeldern (also von den Versicherten!) bezahlt…

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