Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

12.04.2010 | 19:42 Uhr

Kooperationsvertrag zwischen HUK-Coburg und AstraZeneca geschlossen

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Kooperation zwischen HUK Coburg und AstraZeneca perfekt

Zwischen dem forschenden Pharmaunternehmen AstrZeneca und der HUK-Coburg Krankenversicherung wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser trat bereits zum 1. April in Kraft.

Eine hundertprozentige Erstattung der Arzneimittelkosten fĂĽr Produkte der AstraZeneca wird mit diesem Vertrag fĂĽr HUK-Coburg Kunden sichergestellt. Die bis dahin geltende Regelung betraf Produkte von AstraZeneca Deutschland im Bereich Herz-Kreislauf, Magen-Darm, Neurowissenschaften und Atemwege. Mit dem neuen Vertrag werden die Erstattungskosten fĂĽr die entsprechenden Produkte verringert.

Versicherte der HUK-Coburg im Select-Tarif profitieren von der Vereinbarung. Durch diese Vereinbarung ist der Select-Tarif um mehr als 20 Prozent günstiger, im Vergleich zu anderen Komforttarifen. „Das ist ein weiterer Baustein, unser sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis zu sichern”, kommentierte HUK-Coburg Vorstandsmitglied Dr. Hans Olav Herøy die Vereinbarung.

In der Kooperation sieht die Geschäftsleitung von AstraZeneca Deutschland eine Möglichkeit die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung, mit der HUK-Coburg für ihre Versicherten zu erhöhen. „Die Vereinbarung ist Beleg für das Engagement unseres Unternehmens, in Zusammenarbeit mit den Krankenversicherungen innovative Verträge abzuschließen”, so der Geschäftsführer von AstraZeneca Deutschland, Henning Wrogemann. „Wir glauben, dass der Einsatz innovativer Arzneimittel zu einer verringerten Zahl von Folgeerkrankungen und -behandlungen führt und in der Folge Mehrausgaben für Krankenkassen vermieden werden”, so Wrogemann.

Eine entsprechende Regelung traf die HUK-Coburg bisher mit noch keinem Pharmaunternehmen vor der AstraZeneca. Dr. Hans Olav Herøy vertritt die Meinung, dass Kooperationen wie die jetzige dazu beitragen, Patienten und Ärzten einen nachhaltigen Zugang zu innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen.

Bild: flickr.de / AndyRob

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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