Krankenhaus
Kopfgeldjäger im Gesundheitswesen
Vor allem in der “kleinen Chirurgie” – Augenheilkunde, Urologie – blüht der Handel mit Patienten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist außer sich: “Das ist klar berufsrechtswidrig” erklärt sie.
Bis zu 1000 Euro winken einem Arzt, wenn er seinen Patienten in ein Krankenhaus einweist. Die Zahl der Ärzte, die sich an diesem illegalen Handel beteiligen, nimmt stetig zu. Dabei ist eine Einweisung aus medizinischer Sicht nicht immer notwendig. Meist werden sie durch zusätzliche Leistungen getarnt.
Das aus diesem Vorgang mehrere Risiken entwachsen, versteht sich von selbst. Nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen behandelndem Arzt und dessen Patienten wird gestört. Das Niveau der Behandlungen sinkt ab und es besteht zudem die Gefahr, dass Patienten in Kliniken übergeben werden, die nicht als für sie geeignet gelten.
In diesem Skandal spielt aber auch die Politik eine entscheidende Rolle. Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, erwähnte, dass die Politik “die niedergelassenen Ärzte möglicherweise zur verzweifelten Suche nach Wettbewerbsvorteilen animiert” habe.
Trotzdem stehe außer Frage, dass dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist und die Deutsche Krankenhausgesellschaft werde handeln.