Lexikon - Krankenversicherung -
Kopfpauschale Honorarverteilung
Kopfpauschale ist die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen innerhalb eines Vergütungssystems. Je Quartal wird für die Versorgung von Patienten durch eine Pro-Kopf-Abgeltung aller Leistungen in Form einer Kopfpausschale abgerechnet. Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KV, KZV) erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen eine solche Kopfpauschale als Pro-Mitglieds-Beitrag und Bestandteil der Gesamtvergütung. Die Höhe der Kopfpauschale kann je KV/KZV-Bezirk und Krankenkasse variieren. Eine Kopfpauschale wird von den Krankenkassen nicht für die beitragsfrei mitversicherten Kinder und Ehepartner gezahlt.
Bisher waren die Kopfpauschalen durch ihre Kopplung an die Entwicklung der Grundlohnsumme budgetiert. Dadurch lag das Morbiditätsrisiko innerhalb dieses Vergütungssystems bei den Ärzten. Durch das GKV-Wettbewerbsgesetzt wurde zum 1. Januar 2009 dieses budgetierte Vergütungssystem abgelöst und das Morbiditätsrisiko ging auf die Krankenkassen über. Bezogen auf die Gesamtvergütung werden kassenartenspezifische Vereinbarungen von gemeinsamen und einheitlichen Regelungen der Kassen abgelöst.