Lexikon - Krankenversicherung -
Kopfpauschale Krankenkassenbeitrag
oder auch Kopfprämie bzw. Gesundheitsprämie bezeichnet ein Reformmodell, dass durch die Rürup-Kommission, die durch die Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, Ende 2002 zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen worden ist. Nach diesem zahlen alle beitragspflichtigen Versicherten eine fixe Prämie, welche nicht vom Einkommen abhängig ist.
Der Einkommensausgleich erfolgt nicht mehr wie bisher innerhalb der solidarischen Krankenversicherung sondern durch einen Einkommensausgleich zwischen Besser- und Schlechterverdienern. Haushalte mit geringem Einkommen sollen über steuerfinanzierte Zuschüsse unterstützt werden.
Aufgegeben würde mit diesem Modell die bisher paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für ein kapitalgedecktes Prämienmodell entschied sich auch die Herzog-Kommission. In dieses sollen alle Einkünfte mit einbezogen werden.
Ab dem Jahr 2013 könnte ihrer Ansicht nach vom bisherigen Umlageverfahren auf ein Prämienmodell (monatlich etwa 264 Euro) umgestiegen werden, wobei die steuerlichen Zuschüsse jährlich in Höhe von etwa 27,3 Milliarden Euro über höhere Steuern finanziert werden sollen.
Als Gegenmodell wird die sogenannte Bürgerversicherung gesehen. Der Vorschlag kam ebenfalls von der Rürup-Kommission.