Lexikon - Krankenversicherung -
Kostendämpfung
In den 70er Jahren stieg in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Beitragssatz von 8,2 auf 11,3 Prozent an. Daraufhin begann 1977 die Phase der Kostendämpfungsgesetze. Diese Begann zunächst primär mit der Beitragsbelastung von Einmal- und Sonderzahlungen sowie mit Leistungskürzungen und Zuzahlungen.
Die Haushaltsbegleitgesetze von 1983 und 1984 zählen hier insbesondere dazu. Mit denen zum Ausgleich von Belastungen der GKV durch eine Verschiebebahnhof-Politik erstmals neue Belastungen der Versicherten eingeführt wurden.
Regelmäßige Maßnahmen zur Kostendämpfung beinhalten auch die jüngsten Reformgesetzte. Hierzu zählen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und das Arzneiverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz. Diese setzten neben den Maßnahmen im Bereich der Kostendämpfung aber auch verstärkt auf Flexibilisierungen im Vertragsrecht, Förderungen neuer Versorgungsformen und auf Strukturveränderungen.