Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Erklärung | Beschreibung | Definition | Was ist |

23.02.2010 | 20:08 Uhr

KostenĂĽbernahme

Gesetzliche Krankenkassen unterliegen eingeschränkt einer Leistungspflicht. Für alle gesetzlich Versicherten bedeutet das, dass die Krankenkassen nur für Kosten aufkommen, wenn für die Krankenkasse ersichtlich ist, dass eine Krankheit geheilt, gelindert oder eine Verschlimmerung von Beschwerden vermieden werden kann.

So zum Beispiel wĂĽrde eine Krankenkasse einen Kuraufenthalt bezahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den Kuraufenthalt eine gesundheitliche Verbesserung eintreten wird. Generell ist es ratsam, eine Krankenkasse danach zu befragen, welche Leistungen sie erbringt, damit eventuell anfallende Kosten nicht selber getragen werden mĂĽssen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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