Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Mehrbedarf

20.05.2010 | 13:20 Uhr

Kranke Kinder erhalten keinen Mehrbedarf zu Hartz-IV

Kassel, 20.05.2010, 13 Uhr 18. Da Kinder unter 15 Jahren grundsätzlich nichts zum Lebensunterhalt beitragen können, haben Sie laut Bundessozialgericht auch keinen Anspruch auf die Zahlung von Mehrbedarf bei Krankheit. Grundlage des Urteils war die Klage eines Jungen (6) aus Gelsenkirchen, der aufgrund einer Erkrankung entwicklungs- und wachstumsgestört ist. Dessen Eltern begründeten ihren Antrag damit, dass sie für den Transport des Jungen grundsätzlich mehr Aufwendungen hätten als Eltern gesunder Kinder. Das BSG sieht jedoch den Behinderten-Mehrbedarf für solche Fälle nicht als begründet an, da er “nicht erwerbsfähigen Personen” (Gesetz) zusteht, dies jedoch für den Jungen nicht zuträfe.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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