Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Krankenhaus

22.10.2009 | 12:36 Uhr

Krankenhausarzt und eigene Praxis

Die Ärzte durften bin Ende 2006 nicht noch zusätzlich an einem Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung angestellt sein. Dies hat sich ab 1. Januar 2007 geändert. Sie dürfen nun in solchen Einrichtungen beschäftigt werden, allerdings gelten zeitliche Beschränkungen.

Wenn der Vertragsarzt zum Beispiel eine halbe Stelle in einem Krankenhaus hat, muss seine Zulassung beschränkt werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Zulassungsausschüsse sind hierbei zuständig.

Für Krankenhausärzte gilt genau die gleiche Ermächtigung. Wenn niedergelassene Ärzte die Versorgung der Patienten nicht sicherstellen können, darf der Krankenhausarzt diese Versorgung übernehmen. Solche Ermächtigungen sind immer befristet und müssen vom Zulassungsausschuss genehmigt werden.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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