Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Krankenhaus

27.10.2009 | 21:06 Uhr

Krankenhausfinanzierung

Finanzierung Krankenhaus in Deutschland

Krankenhäuser werden gemeinsam mittels der Bundesländer und von den Krankenkassen finanziert. Dies vollzieht sich seit den 70er Jahren auf diese Weise. Hierbei sind die Aufgaben hinsichtlich der Kosten auf die beiden Kostenträger verteilt.

Krankenhausfinanzierung: Bundesländer und Krankenkassen

Die Bundesländer müssen diesbezüglich für alle Kosten aufkommen, bei welchen in Gegenstände investiert wird. Hierunter fallen ebenfalls die Sanierungsarbeiten. Die Krankenkassen hingegen müssen sämtliche betriebliche Kosten tragen. Darunter fallen unter anderen auch die Personalkosten. Krankenhäuser haben Anspruch auf diese Unterstützungen, sofern sie von den Bundesländern als anerkanntes Krankenhaus aufgenommen worden sind.

Krankenhausfinanzierung: Alte Bundesländer und neue Bundesländer

Die Aufnahme der Krankenhäusern durch die Bundesländer soll die Wirtschaft sichern. Die finanziellen Möglichkeit sind begrenzt und variieren von Bundesland zu Bundesland. Der Beitrag, den die neuen Bundesländer ihren Krankenhäusern zusprechen, ist hierbei deutlich höher als die Beiträge der alten Bundesländer. Dies ist ein Resultat der zusätzlichen Sparmaßnahmen der neuen Bundesländer. Hier wurden hierfür extra Investitionstöpfe angefertigt, sodass dass Geld für die Krankenhäuser sicher gestellt wird.

Verteilung der Krankenhausfinanzierung

Die gesamten Maßnahmen der Krankenhausfinanzierung beruhen hierbei auf dem Prinzip des Wirtschaftens und Sparens. Diese Verteilung der Finanzierung von Krankenhäusern ist in genauen Plänen durchdacht worden. Auf diese Weise kann nicht ein Organ alleine über die Finanzen verfügen und somit die Prozesse innerhalb der Krankenhäuser steuern.

Somit werden gleichzeitig unterschiedliche Interessenschwerpunkte vertreten werden. Außerdem kann auf diese Weise garantiert werden, dass selbst wenn ein Träger aufgrund einer wirtschaftlichen Krise nicht zahlungsfähig ist, der andere Partner noch mit seinem Zuschuss weiter fördern kann.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Teilen Sie Ihre Meinung