Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Studie

27.07.2008 | 6:58 Uhr

Krankenkassen brauchen zur Sperrung von Krankengeld ein Gutachten

In welcher Welt leben wir eigentlich dass ich sowas schreiben muss!? Eine kleine Geschichte die auf einer wahren Gegebenheit beruht. Passiert in Frankfurt am Main.

Angstzustände – Abhängigkeit vom Krankengeld – Eine sturre Krankenkasse – Eine gefährliche Mischung

Ich erkläre das mal aus meiner Sicht. Jemand studiert Medizinmedizin 300x225 Krankenkassen brauchen zur Sperrung von Krankengeld ein Gutachten Bild gut 10 Semester. Macht dann noch einen Doktor gut 6 Semester. Da sind wir bei einer Studienzeit von gut 8 Jahren ohne Verzögerung.

Dann schreibt diese Person mittlerweile ja Doktor (lassen wir ihn noch ein paar Jahre Berufserfahrung haben damit es noch besser passt) jemanden Krank. Nennen wir diese Person XY.

Diese Person XY hat ihr Leben wirklich hart gearbeitet. Aber wie das so ist. Man steht morgens auf und fühlt sich krank. Man geht zum Doktor (ja der von oben – der mit der 8 jährigen Studienzeit) und der Diagnostiziert sagen wir mal eine Angstkrankheit. (laut dem wikipedia: ist das gegen wenn jemand Angst von Objekten oder Situationen hat). Ich weiß viele Denken jetzt: “Oh Gott eine Schauspielerin”.

Aber naja. Erinnern wir uns mal ein paar Jahrhunderte zurück an die Hexenverbrennung da wurden auch die Menschen verbrannt nur weil sie zum Beispiel Epilepsie hatten. Was ich damit sagen will. Man soll Menschen nicht gleich verurteilen nur weil die Krankheit ein bißchen komisch klingt selten vorkommt. Ich erinnere in solchen Fällen immer gerne an den Fall der Anneliese Michel. Einfach mal bei Wiki eingeben.

Aber das haben ein Paar Krankenversicherungsmitarbeiter wohl noch nicht verstanden. Die Frau wurde erst Krank geschrieben und bekam auch erst einige Zeit ihr Krankengeld. Aber dann wurde Ihr einfach mal das Krankengeld gestrichen. Das heißt sie bekam nix…nada.. null – Wir denken noch dran die Frau ist Krank.

Sie Fragen jetzt warum?
Das würde ich jetzt auch gerne wissen. Vielleicht ist da jemand morgens falsch aufgestanden!? Oder dachte sich einfach: “Mit 3 Gruppen kann mans ja machen: mit Studenten, mit Alten und mit Kranken!”

Das lustige ist: Sie wissen ja der Krankenkassenmitarbeiter mit seiner tiefen medizinischen Ausbildung (Wer es nicht versteht – I R O N I E! :-) ) hatte auch die Gutachten von anderen Ärzten (8 Jahre! :-) ) einfach ignorriert.

Gut denken Sie jetzt die Krankenkasse hat bestimmt bei einem Arzt (weil die haben ja die 8 jährige Ausbildung und nicht die Krankenkassenmitarbeiter) ein medizinisches Gutachten angefordert. Falsch. Warum auch? Ich hab das Geld. Du willst es! Jedenfalls dachten da wohl jemand so.

Naja. Das Ende kurz. Die Frau zog vor Gericht und bekam natürlich Recht! Und jetzt gibt es das Schwarz auf Weiß man darf nicht einfach jemand das Geld sperren nur weil man denkt das macht den Haushalt gut (oder was auch immer) :-)

Den Ansporn zu dieser Geschichte hab ich auf healthexperimentgefunden. Danke nochmal :-)

Und ich bin mir sicher das es bald wieder so eine Geschichte gibt. Denn wer uns eifrig liest weiß das es auch möglich ist Krankendgeld in der großen Maße zu streichen. Ich wette da drehen sich noch einige Selbstständige um, wenn Sie merken Sie sind nichtmehr versichert. Aber gut – Vorteil für uns: mehr Klagen = mehr Geschichten.

Foto: flickr.de / bayat

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

3 Kommentare zu “Krankenkassen brauchen zur Sperrung von Krankengeld ein Gutachten”
  1. herzlein sagt:

    Hallo,
    ich muss mich dazu äussern, denn mir ergeht es ebenso.Kurz mein Lebenslauf um es zu verstehen…ich hatte mit 32 Jahren Unterleibskrebs, mit 34 Jahren Brustkrebs, 7 Gehörstürze, seit 20 Jahren Gelenkbeschwerden und div. “kleinere” Krankheiten. Bis seit meinem 14. Lebensjahr berufstätig, also mittlerweile 42 Jahre, habe immer brav meine KK und RV bezahlt, habe bis zum 25.12.09 niemals Krankengeld bezogen. Nun zum Sachverhalt; ich bin seit Nov.2009 wegen meiner Gelenkbeschwerden krank geschrieben, beziehe seit 25.12.09 Krankengeld in Höhe von 300,00 € mtl. und werde seit Mitte Januar zu einer stationären Kur “gezwungen” die ich aus persönlichen und finanziellen Mitteln nicht antreten kann und dies auch mehrmals geschrieben und durch Atteste belegt habe. Es kam keine Antwort auf auch nur 1 Schreiben von mir, noch wurden die Atteste bei der Entscheidung berücksichtigt. Die RV teilte mir einfach mit, sie würden einer ambulanten Kur (um die ich gebeten hatte) nicht zustimmen und ich bekam nochmal einen Termin…14 Tage später Anreise…für eine stationäre Kur. Die musste ich aus diesen persönlchen Gründen wieder ablehnen, habe dies auch mitgeteilt, sogar in der Rehaklinik ist das Verhalten der RV und KK unverständlich, denn selbst diese Einrichtung bietet ambulante Kuren an, die ich ja annehmen würde. Nun bekam ich die Mitteilung, daß mir das Krankengeld ab 25.02.10 gesperrt würde, weil ich meine “Mitwirkungspflicht” verletzt hätte. Ich weiss echt nicht mehr weiter, da einfachste wäre wohl, dem allen ein Ende zu setzen, dann kostet man niemand mehr Geld und das bisschen was ich jetzt beziehe, habe ich in den 42 Jahren meiner Mitgliedschaft bei der KK sicher mehr als 100 x einbezahlt. Ich wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte, wie oder was ich da machen kann.
    Lieben Dank
    herzlein

  2. herzlein sagt:

    Nachtrag zu meinem Kommentar:
    Ich habe auch keine finanziellen Möglichkeiten, um einen Rechtsbeistand aufzusuchen und das durch ihn klären zu lassen.Bin also auf die 10,00/tgl. Krankengeld angewiesen.

  3. Anderl sagt:

    Hallo,
    ich kann dir das nachempfinden, mir geht es jetzt genau so. Ich bin seit März 2009 krankgeschrieben, und beziehe auch Krankengeld. Ich wurde 2x an der Bandscheibe operiert innerhalb 4 Tagen und dabei wurde scheinbar ein Nerv verletzt. Jetzt kann ich nicht mehr lange sitzen, gehen, und schon gar nicht arbeiten. Meine Schmerzen liegen auf der Schmerzskala immer zwischen 5 und 10, daher habe ich jetzt seit 6 Wochen ein Opiat-Medikament erhalten. Ich glaube kaum das mein Schmerzterapeuth mir das aufschreibt, wenn ich keine Schmerzen hätte.
    Außerdem habe ich seither eine Fußheberparese und kann nicht mehr richtig laufen.
    So und jetzt war ich vorgestern beim Gutachter den die Krankenkasse bestimmt hatte und er meinte ich sei orthopädisch Gesund. Als ich das meinem Orthopäden mitgeteilt habe meinte er nur dazu, ja Aufgabenstellung der Krankenkasse damit sie die Zahlung einstellen können. Aber mein Schmerzterapeuth hat mir gemeint wenn ich orthopädisch gesund bin, dann bin ich eben Schmerzterapeutisch krank geschrieben. Bin jetzt mal gespannt wie die Kasse reagiert.
    Ich habe gleichzeitig das Gutachten angefordert, und werde ein Gegengutachten veranlassen.
    Ich war seit 25 Jahren nicht einmal krankgeschrieben,jetzt versucht sich die Kasse rauszuwinden.

    Wünsche dir viel Glück das brauchen wir wahrscheinlich beide
    Servus Andrea

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