Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Wahltarifen

8.08.2008 | 19:59 Uhr

Krankenversicherung für selbständige Journalisten ab 1. Januar 2009

Ich habe eben auf dem Blog freie Info noch einen Artikel zu einem Thema gefunden was ich vor ein Paar Tagen schon einmal hatte.Journalisten 300x200 Krankenversicherung für selbständige Journalisten ab 1. Januar 2009 Bild

Es geht um die Streichung des Krankengeldes für selbstständige zum 1 Januar 2009 und die Löschung des Versicherungsschutzes.

Freie Info beschreibt noch einmal in dem Artikel wie Freie Journalisten mit dem Krankengeld umgehen können. Also welche Wahltarife sie wählen können und wie es aussieht wenn man über die Künstler Sozialkasse versichert ist.

Also:

  1. Wie sieht es für KSK (Künstler Sozialkasse) Mitglieder aus
  2. Wie sieht es für freie Journalisten aus die nicht in der Künstler Sozialkasse sondern in den restlichen gesetzlichen Krankenversicherungen (BKK, AOK, DAK, BEK usw.) versichert sind

Der Beitrag ist echt gut geworden.

Das einzige was ich noch erwähnt hätte wäre: Die Wahltarife für Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BKK, DAK, BEK usw.) werden voraussichtlich eine Bindefrist von 3 Jahren haben. (So wie es bei den jetzigen Wahltarifen auch der Fall ist). Also sollte man sich erst recht genau die Krankenkasse anschauen und die Wahltarife vergleichen. Wie bereits in anderen Artikeln erwähnt besteht für Wahltarife eine Bindefrist und man kann diese bei einer Beitragserhöhung nicht einfach kündigen.

Foto: flickr.de / scott*eric

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Teilen Sie Ihre Meinung