Krankenhaus
Krankenversicherung muss Kosten fürs Krankenhaus nicht immer übernehmen
Die Krankenkassen müssen nicht unbedingt alle Kosten fürs Krankenhaus übernehmen. So entschieden durch das Oberlandesgericht in Koblenz. Sie können geltend machen, das man den Eingriff auch hätte ambulant machen lassen können. Wenn man also vor Schmerzen unbedingt ins Krankenhaus muss, sollte man sich dort überlegen ob man wirklich stationär bleibt oder ob man sich ambulant behandeln lässt und dann zu Hause kuriert.
Auch wenn der behandelnde Arzt meint man sollte stationär bleiben, so heißt das noch lange nicht das die Krankenkasse gleicher Meinung ist. Und somit muss man dann feststellen, das die Meinung eines Arztes im Krankenhaus nicht so viel wert ist, wie die Meinung einer Krankenkasse.
Um diesen Kosten eventuell aus dem Weg zu gehen, sollte man dann doch lieber für sich selbst entscheiden ob man wirklich im Krankenhaus bleibt oder ob man sich Schmerztabletten nimmt und dann zu Hause die Genesung fortsetzt. Vorsicht auch wenn der Arzt ausdrücklich bestätigt das die stationäre Behandlung erforderlich sei, so ist der Attest doch noch von der Krankenkasse anfechtbar. Also ein Attest genügt auch nicht.