Versicherungspflicht
Krankenversicherung während Bachelor Studiengang und Master Studiengang?
Seit 1998 haben die Hochschulen die Möglichkeit Bachelor und Master Studiengänge einzuführen. Soweit ich das als Student mitbekomme, haben das auch schon die meisten gemacht.
Also gehen wir mal rein von der Regelstudienzeit aus. Studieren heute die mit Bachelor und Masterstudium länger als die Diplom Studenten. Damals war die Regelstudienzeit für Diplom Studenten an der Uni 9 Semester. Heute studiert man mit einem Bachelor (6-8 Semester) und einem Masterstudium (3-4 Semester) normalerweise (rein nach der Regelstudienzeit) ein halbes Jahr länger.
Versicherungspflichtig sind die Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der BRD eingeschrieben sind. Diese Versicherungspflicht besteht bis zum 14. Fachsemester oder bis zu dem Semester in dem das 30. Lebensjahr endet.
Das heißt, bis zum 14. Fachsemester bzw. bis zu dem Semester in dem das 30 Lebensjahr rum ist (sozusagen man 31 wird) hat man ein Recht auf die günstige Studentenversicherung (Ihr wisst schon die ca. 55€ im Monat). Danach ist es vorbei mit dem günstigen Beitrag. Dann heißt es in eine freiwillige Versicherung. In der Ist der Krankenversicherung Beitrag dann um einiges höher. (so um das 2-5 fache kommt auf die Kulanz der Krankenversicherung an
)
Wie man nun sehen kann hat sich die Situation ein bischen geändert. Man musst länger Studieren und darf trotzdem gleich lange wie früher in der günstigen Studentenversicherung bleiben.
Foto: flickr.de / laffy4k
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