Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Pflegeheim

3.04.2010 | 11:34 Uhr

Kündigung: Altenpflegerin wegen wegen sechs Maultaschen entlassen

Eine 58 jährige Altenpflegerin, wurde nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen. Der Grund dafür war, dass sie sechs Maultaschen gegessen hatte. Diese waren nach der Essensausgabe übrig geblieben und wären später entsorgt worden. Sie hat also niemanden etwas weggegessen und es ist kein materieller Schaden zustande gekommen. Das Pflegeheim betrachtete das Aufessen der Maultaschen jedoch als Diebstahl, woraus die fristlose Kündigung der Mitarbeiterin folgte.

Die Altenpflegerin klagte gegen die Kündigung in zweiter Distanz, vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg.

Aus fristloser Kündigung wird eine ordentliche Entlassung

Der Maultaschen – Fall sorgte Bundesweit für Aufregung. Denn Banker die Milliarden verbrannten, bekamen noch hohe Abfindungen, während die Altenpflegerin wegen eines Bagatelldeliktes einfach nur fristlos gekündigt wurde.

Im Oktober 2009 fällte das Gericht dann das Urteil, welches die fristlose Kündigung, zu einer ordentlichen Entlassung umwandelte. Der Arbeitsrichter Christoph Tillmanns fand nicht nur Maultaschen als Problematisch, sondern auch deren Diebstahl als fristlosen Kündigungsgrund. Das Heim ließ sich daraufhin auf einen Vergleich ein.

Die Pflegerin bekommt nun eine Abfindung in Höhe von 42.500 Euro. Dazu sagte der Richter noch, dass kein Schaden entstanden ist, sondern höchstens die Abfallmenge reduziert wurde. Trotzdem ist natürlich ein großer Vertrauensbruch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstanden. Hätte die Heimleitung sich nicht auf den Vergleich eingelassen, hätten sie jedoch die fristlose Kündigung wieder zurückziehen müssen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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