Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Krankenkassen

26.08.2009 | 17:32 Uhr

Kündigung Krankenkasse bei Zusatzbeitrag

Aus gegebenem Anlass: 33 Kommentare zeigen, dass der GBK Zusatzbeitrag zurzeit den Blog bei den Kommentaren bewegt.

Seit Jahresbeginn ist bei uns ein Gesundheitsfonds in Kraft getreten, aus dem jede Krankenkasse aus einem Verteilungssystem Geld bekommt. Wenn dieses Geld den Krankenkassen aber nicht reicht, dann müssen Wir einen sogenannten Zusatzbeitrag abtreten.

Dieser wird entweder pauschal 8 Euro eingezogen oder höchstens 1 % des Bruttoeinkommens. Bevor dies geschieht kann man die Krankenkasse kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die GBK ist eine der ersten Krankenkassen die diesen Zusatzbeitrag jetzt erhoben haben.

Die etwa 30000 Mitglieder sind darüber informiert worden, das jetzt monatlich ein Mehrbetrag von 8 Euro gezahlt werden muss. Die Mitglieder dieser Krankenkasse haben jetzt die Möglichkeit zu kündigen. die Mitglieder haben bis 30. September diesen Jahres ein Sonderkündigungsrecht bei dem die Gebühr dann auch nicht gezahlt werden muss.

Wie lange diese Kosten den Mitgliedern berechnet werden ist noch unklar, aber die Krankenkasse versichert das sie die Kosten im Griff hätten. Die Mehrkosten wären durch 2 kostenspielige Fälle entstanden, wobei einer schon länger her ist und der andere wegen den Mehrkosten der Impfungen gegen die Schweinegrippe entstanden sei.

Es sollen dieses Jahr auch noch weitere Krankenkassen den Zusatzbeitrag verlangen, wobei den zuständigen Behörden zum momentanen Zeitpunkt noch kein Antrag vorliegt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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