Arbeitgeber
Kündigung wegen zwei Leergutbons vom Bundesarbeitsgericht aufgehoben
Erfurt – Die Kündigung der Kassiererin Barbara E., bekannt als Fall „Emmely“, wurde vom Bundesarbeitsgericht aufgehoben. Die Richter fanden die Entlassung nicht gerechtfertigt. Hintergrund war die Kündigung der Kassiererin nach 31 Dienstjahren durch die Kaisers Tengelmann GmbH. Barabara E. hatte Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unerlaubterweise für sich selbst eingelöst und damit das Vertrauen ihres Arbeitgebers verloren, wie Kaisers Tengelmann betonte.
Am Donnerstag entschied der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts, dass das Vertrauen durch dieses einmalige Fehlverhalten nicht vollkommen zerstört worden sein konnte. Da lediglich eine „erhebliche Pflichtverletzung“ vorliege, sei die Entlassung ungerechtfertigt. Darüber hinaus sei die Schädigung relativ gering gewesen und deswegen müsse die 52-Jährige erneut bei ihrem Supermarkt beschäftigt werden.
Barbara E. war von dem Urteil “überwältigt”. Sie wisse zwar noch nicht, ob sie künftig wieder an der Kasse sitze, betonte jedoch, dass sie weiterhin Vertrauen zu ihrem Arbeitgeber hätte. Kaisers Tengelmann selbst sieht das Urteil nicht so gelassen, hatte das Unternehmen doch bislang alle Instanzen gewonnen. Karin Schindlers-Abbes, Kaisers-Anwältin, sagte: “Ich kann die Begründung nicht nachvollziehen.” Sie betont, dass unehrliche Mitarbeiter ohne Abmahnung entlassen werden. Abbes wüsste vorerst nicht, wo die Kassiererin nun eingesetzt werde.