Telefongebühren
Künftig keine Gebühren mehr für Telefon-Hotlines?

Künftig keine Gebühren mehr für Telefon-Hotlines?
Die FDP hat Pläne vorgelegt, nach denen Servicedienste, die üblicherweise über 0180- oder 0900-Nummern etc. erreicht werden, erst dann Kosten berechnen dürfen, wenn die Anrufer einen Berater sprechen können, nicht jedoch schon in der Zeit, in der sie in einer Warteschleife festhängen. Dies gelte jedoch nur für die Dienstleister, die im Minutentakt abrechnen, nicht aber für die, deren Dienste pauschal abgerechnet werden.
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle wird nun für diese Absicht von den Verbraucherschützern gelobt, da dieses Vorhaben ein erster Schritt für die Bundesregierung “ihre verbraucherpolitische Bilanz aufzupolieren” sei, so Gerd Billen, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.
Ende 2009 hatten die Grünen mit etwa 700 Testanrufen herausgefunden, wie teuer Warteschleifen den Anrufer zu stehen kommen. So hatte zum Beispiel der Telefon-Anbieter Alice rund 18 Minuten gebraucht, um einen Beraterkontakt herzustellen. Dies verursachte Kosten in Höhe von 22,00 Euro. Die Esoterik-Website „Tarot-König“ hatte mit ihrer 0900-Nummer 12 Minuten gebraucht, um den Anrufer durchzustellen. Ebenso negativ fielen die Fluggesellschaften EasyJet und RyanAir auf.
Brüderle wollte lange nichts gegen diese kostenreibenden Warteschleifen unternehmen. Er forderte vielmehr “wirtschaftlich tragfähige Lösungen”. Nun wurde jedoch am Dienstag einstimmig von der FDP-Bundesfraktion beschlossen, den Einsatz für gebührenfreie Warteschleifen zu unterstützen. Die Union hat sich gleichfalls darauf geeinigt.
Das Problem, dass der kostenlose Teil eines Anrufes nicht vom kostenpflichtigen teil getrennt werden konnte, wurde mittlerweile technisch gelöst. Ilse Aigner, Verbraucherschutzministerin, sagte im Frühjahr: “Ich persönlich gehe davon aus, dass eine gesetzliche Regelung nötig werden könnte, weil nicht alle Unternehmen freiwillig kostenfreie Warteschleifen anbieten.”
Das Wirtschaftsministerium will nun diese Regelung in den Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes aufnehmen. Nun müssen die Pläne lediglich noch mit den Marktbeteiligten erörtert werden, insbesondere in Hinsicht auf die Praxistauglichkeit.
Bild: flickr / aussiegall