Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Erklärung | Beschreibung | Definition | Was ist |

23.02.2010 | 19:55 Uhr

Leistungserbringer

Institutionen wie Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser, Sanitätshäuser, die für gesetzlich versicherte Patienten Leistungen erbringen, werden im deutschen Gesundheitswesen Leistungserbringer genannt. Leistungserbringer können Organisationen, juristische und natürliche Personen sein.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich so zu handeln, wie es die Krankenkassen vorschreiben. Grundsätzlich schließen Krankenkassen mit den jeweiligen Institutionen Verträge ab, die absolut bindend für beide Seiten sind.

Alle Leistungserbringer, die regelmäßig mit Krankenkassen abrechnen, müssen über eine entsprechende Institutionskennzeichnung verfügen, die bei Einreichung einer Abrechnungsperiode laut Sozialgesetzbuch angegeben werden muss.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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