Misshandlung
Heimleiter einer psychiatrischen Einrichtung angeklagt
Ein Heimleiter und zwei seiner Mitarbeiter sind wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen vor dem Landgericht München II angeklagt worden. Unmittelbar nach der Verlesung der Anklageschrift von 31 Seiten Umfang, wurde die Verhandlung aufgrund eines Einwandes der Verteidigung unterbrochen. Die Verteidiger der 28-51 Jahre alten Angeklagten hatten die Besetzung der Strafkammer mit einem Berufsrichter, der angeblich nicht zuständig ist, moniert. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, den psychisch Kranken Magenschwinger mit der Faust beigebracht, sie vom Bett hinunter auf den Boden geworfen und ihnen die Arme auf dem Rücken verdreht zu haben. Hauptangeklagter ist der Heimleiter, der die Anweisungen zu körperlicher Misshandlung gegeben haben soll.
Die tägliche Vergütung von 209 Euro pro Patient entspringt einem Rahmenvertrag mit dem Bezirk Oberbayern. Der Heimleiter warb mit dem weitgehenden Verzicht auf Psychopharmaka, verschwieg jedoch seine Art der Therapie durch Gewalteinwirkung. Die Anweisung „Krisen schnell und knackig zu beenden“ beinhaltete den Grundsatz, die Gewaltanwendung durch die Pfleger solle „immer eine Stufe höher sein als die der Bewohner“. Dies sollte eine kostensparende Betreibung garantieren und führte zu mehr als 100 Übergriffen in einem Zeitraum von 5 Jahren. Die Zustände in den zwei Heimen kamen durch einen ehemaligen Mitarbeiter an die Öffentlichkeit.
Quellen: TZ Online / Focus – Bild: flickr / FranUlloa