Krankenkassen
Müssen Beamte eine Praxisgebühr bezahlen?
Ja, auch Beamte bleiben davon nicht verschont. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (Az.: 2 C 127.07 und 2 C 11.08) müssen auch Beamte, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, die seit 2004 erhobene Praxisgebühr bezahlen. Die Praxisgebühr sei zumutbar und würde nicht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verletzen.
In dem Fall hatte ein Beamter dagegen geklagt, weil er pro Quartal 10 Euro von der Erstattung seiner Kassenbeiträge einbehalten wurden. Die Klage wurde in der ersten Instanz abgewiesen, in der zweiten Instanz bekam der Beamte Recht. Dieses zweite Urteil wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.