Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Wahltarife

12.08.2008 | 1:03 Uhr

Nachtrag: Krankengeld für selbständige ab dem 1. Januar 2009

Wir hatten ja vor einiger Zeit über das Krankengeld für Selbständige und dessen Streichung zum 1. Januar 2009 berichtet.

Ich wurde eben durch einen Beitrag den ich auf gründernet gelesen habe noch einmal aufmerksam. Kurz zum Artikel er ist dem Autor echt gut gelungen. Bis auf ein paar Schönheitsfehler. Ich hätte es noch ein bißchen mehr hervorgestellt dass die neue Wahl auf Eigenregie erfolgen muss. Wie ich damals im Artikel erwähnt habe hat die Krankenkasse hier keine Hinweispflicht. Und ich hätte noch gesagt dass die Wahl eines privaten Krankengeldtarifs möglich ist. Aber wie gesagt, nur Schönheitsfehler.

Sonst ist der Artikel super. Und ich finde es auch gut das Blogs, die von Selbständigen bzw. Existenzgründern besucht werden, darauf objektiv hinweisen. Denn ich glaube die Menschen werden demnächst erstmal wieder von ein paar unseriösen Versicherungsmaklern besucht die diese objektivität nicht besitzen. Ich möchte hier auch nicht über Versicherungsmakler herziehen, sondern nur über die schwarzen Schafe. Denn ein gut ausgebildeter, nicht nur an Provision interessierter und erfahrener Makler ist eigentlich sehr wertvoll. Aber finde erstmal das eine Schaf unter den Millionen. Aber das ist ein anderes Thema.

Aber wieder zurück zum Krankengeld der Zukunft (jedenfalls für Selbständige). Ich habe bis jetzt noch keinen dieser Wahltarife gesehen. Was ich eigentlich auch nicht ok finde. Weil damit wird den Selbständigen wieder ein Messer auf die Brust gesetzt. Ich glaube die ersten werden dann mitte bis Ende Oktober erscheinen. Da hat man es dann schon wieder streßig sich Vergleichsangebot einzuholen und das ganze in ruhe zu entscheiden. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit habe ich auch nur diese Aussage gefunden:

Versicherte, die bislang keinen Anspruch auf Krankengeld haben und daher einen ermäßigten Beitragssatz zahlen, können sich mit diesem Tarif einen Krankengeldanspruch sichern. Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Krankenkassen einen solchen Tarif anbieten. Für den neuen Wahltarif mit Krankengeldanspruch verlangt die Kasse einen Prämienzuschlag.

Für was steht dieser Prämienzuschlag!? Ok. Also eines ist schon sicher sozusagen. Das Ding soll erstmal mehr kosten.

Wie ihr auch oben an dem Ribbon (Das grĂĽne Ding in der Ecke – bezeichnet man ribbon) erkennen könnt liebe ich ja die Barmer zurzeit. Das liegt an dem fairen Wettbewerbs und der gleichgestellten Behandlung der 5,2 Millionen Mitglieder denen natĂĽrlich allen diese 200€ fĂĽr die wissenschaftliche Untersuchung zustehen. (Mehr Infos auf den Ribbon klicken – und an der wissenschaftlichen Untersuchung teilnehmen. Dauer ca. 5 Min!)

Also habe ich auch mal bei der Barmer geschaut (ist ja auch eine bzw. die größte Zusammenhängende Krankenkasse).

Auf der Seite der Barmer habe ich lediglich eine Aussage ĂĽber die Wahltarife gefunden. In der kurzen Mitteilung steht das die Wahltarife kommen und das dies natĂĽrlich attraktive Tarife sind und die Barmer damit einmal mehr beweist das sie fĂĽr mehr Flexibilität und ein gĂĽnstiges Preis-Leistungsverhältnis steht. Gut das in dem “Werbe bla bla” nicht das Wort Fair oder Gleichbehandlung auftaucht.. (Ihr wisst ja Button oben rechts).Was die Barmer noch schreibt ist das während der Beziehung von Krankengeld diese Prämie wegfällt (fĂĽr was auch immer diese Prämie steht).

Also näheres ist zu den Wahltarifen nicht bekannt. Wollte euch einfach mal auf dem laufenden halten. Vielleicht gibt es demnächst etwas neues darüber.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

1 Kommentar zu “Nachtrag: Krankengeld fĂĽr selbständige ab dem 1. Januar 2009”
  1. Port119 sagt:

    Erst fällt der Anspruch auf Krankentagegeld weg und dann kommt er vielleicht schneller wieder wie man denkt.

    “Beim Krankengeld fĂĽr Selbstständige wird zurĂĽckgerudert”
    -> http://www.abendblatt.de/daten.....08903.html

    Was denkt sich der Gesetzgeber bei solchen Aktionen?
    Sollen damit etwa nur Altverträge (mit KTG-Anspruch ab dem 1. Tag) “rausgeworfen” werden?

    Ärgerlich für alle Selbständigen die viel Zeit und Geld investiert haben um sich zu informieren und abzusichern.

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