Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Steuerbescheid

27.07.2008 | 0:46 Uhr

Nachzahlung bei freiwillig Krankenversicherten in der GKV

Wie ist das eigentlich wenn man selbstständig ist und eine Firma aufbaut? Also na klar wenn man gesetzlich Versichert bleiben will dann Versichert man sich freiwillig.

Soweit eigentlich gar nicht kompliziert. Doch jetzt kommts. Calculator, pen and agenda in black organizer caseDie Berechnung des Beitrags für das vergangene Jahr wird am Ende eines Jahres gemacht auf der Grundlage des Steuerbescheids. Aber wie ist das eigentlich wen man nachzahlen muss? Haben Sie viel Geld zurück gelegt um so etwas zu bezahlen? Die freiwillige Krankenversicherung ist in diesem Punkt echt wackelig. Gerade Selbstständige müssen ja auch mit dem Geld wirtschaften.

Und was hab ich schon im 1. Semester BWL gelernt :-) “Ruhendes, nicht investiertes Geld erzeugt indirekt Kosten- und zwar die Kosten der vergangenen Alternative”.

Götz schreibt darüber auf seinem Blog Einschau http://einschau.wordpress.com/) wie es einem Freiwillig Versicherten geht der dann eine Nachzahlung leisten muss. Götz schreibt er ernährt sich Gesund. Er glaubt auch and das Solidaritätsprinzip.

Also nicht nur einfach weghören liebe Entscheider der Krankenkassen. Die Poltik hört auf euch. Ich weiß von euch sind hier einige Unterwegs :-) Lest es auch einfach mal durch. Manchmal ist es gut die Stimme des einzelnen zu hören um bei Marktentscheidungen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Was kann aber man als einzelner dagegen machen wenn eine Nachzahlung von der freiwilligen Versicherung im Briefkasten ankommt?

Da hilft nur eines konsequent sein. D.h. die billigste gesetzliche Krankenkasse heraussuchen. Bei der Anfragen und ein Angebot schicken lassen. Und dann ab zur alten Krankenkasse die das Geld will. Und dann wird mal neu verhandelt. Ich war 2 Jahre im Vertrieb einer Krankenkasse. Einfach mal ausprobieren sag ich mal :-) Das wirkt wunder. Denn die kennen auch das Gesetz des erfolgreichen Wirtschaftens :-) Vielleicht nicht der unterste Betreuer aber ab einer gewissen Entscheidungsfähigkeit sag ich mal. Also einfach auch mal ein bißchen Konsequent sein.

Wer es versucht hat. Bitte hier berichten und sagen ob es geholfen hat.

Foto: Flickr.de / _sarchi

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

5 Kommentare zu “Nachzahlung bei freiwillig Krankenversicherten in der GKV”
  1. kloppi sagt:

    Hallo,

    ich bin Polizeibeamter (Anspruch freie Heilfürsorge) und meine Frau ist freiwillig versichert bei der Barmer. Jetzt möchte mein Frau einen Minijob (ca. 200,00 € monatl.) annehmen. Hinsichtlich der KV hat der zukünftige AG gesagt, dass er einen Pauschalbetrag für die 200,0 € abführen muss. Zusätzlich hat die BArmmer meiner Frau mitgeteilt, dass sie auf die 200,00 € auch noch den Beitragssatz zahlen muss. Ist deas richtig?

    Z.Zt. Wird der Beitrag meiner Frau von der häfte meines Einkommens berechnet, da sie kein einkommen hat.

    gruĂź
    Kloppi

  2. pumudu sagt:

    Die Berechnung der Barmer ist im Prinzip richtig.

    Aber vom Einkommen als Geringverdiener darf die Barmer keine Beiträge abziehen, da der Arbeitgeber bereits davon Pauschalbeiträge zur KV (Knappschaft) abführt.

  3. böhmer sagt:

    Bin bis03.09 über Gründungszuschuß selbständig in GKV versichert. Nun soll ich bei einem Einkommen von 300 Euro rund 320 Beitrag bei Ikk zahlen,was ich nicht kann.
    Meine Frau hat Pachteinnahmen von 1000 brutto und zahlt beiIKKrund 167 Euro.
    Sie wollen mich nur mit hohen Beitrag versichern,was nicht geht.
    Wie und wo kann ich als 50 ähriger in der GKV versichert werden, bitte um Ratschlag dringend

  4. steffen sagt:

    Hallo,

    ich habe mal den Beitrag ins Forum gestellt. Dort fällt dieser eher auf und bekommt damit schneller eine Antwort

    http://www.kvportal.de/bbpress.....#post-1810

    GrĂĽĂźe

    Steffen

  5. Ken sagt:

    bin VHS Dozent und deswegen freiwillig in der GKV versichert. Jedes Jahr verlangt meine Versicherung nicht nur 15% meines Einkommens als Beiträge sondern auch 15% von den Zinsen, Dividenden, Kapitalertrag usw. – eigentlich meine Ersparnisse fĂĽr meinen Altersvorsorge. Wie wirkt der neuen Abgeltungssteuer auf die Krankenkassenbeiträge aus? Wenn EinkĂĽnfte aus Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden mĂĽssen, wie kann meine Krankenkasse die Beiträge errechnen. Kann man damit 15% sparen?

Teilen Sie Ihre Meinung