Zusatzversicherung
Naturheilverfahren als Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Viele Menschen sind von den Verfahren von Heilpraktikern, von Homöopathie und generell den Naturheilverfahren sehr überzeugt.
Auch in meinem Bekanntenkreis gibt es davon einige (Ich gebe zu, ich leider nicht so:-) ). Aber fĂĽr alle die an so etwas glauben gibt es jetzt wohl eine Interessante Alternative zu den Zusatzkrankenversicherungen der privaten Krankenkassen.
Die AOK Schleswig Holstein bietet einen neuen Wahltarif für Naturheilverfahren an. In diesem Wahltarif werden bis zu 90% der anfallenden Kosten für Präparate oder Therapieeinrichtungen übernommen.
FĂĽr den Tarif ist aber eine gewisse Prämie Betrag pro Teilnehmer monatlich (bzw. bei jährlicher Zahlung minus 4 %) fällig. DafĂĽr darf ein gewisser Betrag pro Jahr in Anspruch genommen werden (Der Betrag in der Klammer). Den Betrag darĂĽber muss man dann wohl selber zahlen!?? Leider habe ich dazu nichts gefunden. Vielleicht is ja ein aufmerksamer Mitarbeiter hier – gerne kommentieren!
FĂĽr die die keine Kosten in Anspruch nehmen kann dann (ich glaube am Jahresende) ein Betrag zurĂĽckerstattet werden. Dieser Staffelt sich auch:
Nachteil:
Ich kann jetzt nich sagen ob der Wahltarif für alle Allgemeine Ortskrankenkassen gilt oder nur für Schleswig Holstein (auf deren Unterseite habe ich es im Internet gefunden). Werde dem aber mal Nachgehen und hier neue Ergebnisse in einem Update veröffentlichen.
Foto: flickr.de / mikebaird
Kommentare
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