Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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15.04.2009 | 10:52 Uhr

Pflegestufe 0

Wer in welchem Umfang Leistungen beziehen kann musste bei Einführung der Pflegeversicherung entschieden werden. Als Ergebnis dieser Entscheidung wurden drei Pflegestufen eingeführt. Um die Ausgaben zu begrenzen wurden politische Entscheidungen getroffen. Auf den Bereich der Grundpflege wird bei der Einstufung ein deutlicher Schwerpunkt gelegt. Berücksichtigt wird, was nötig ist um Toilettengänge, Körperpflege, Kleidung, Nahrungsaufnahme und dazu benötigte Wege zu bewältigen. Bei der Einstufung spielen ärztlich verordnete Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege sowie allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung und Hilfen bei der Freizeitgestaltung kaum eine Rolle.

Pflegestufe 0 Voraussetzungen

Eine Einstufung in die Pflegestufe 1 ist dann möglich, wenn auf Dauer regelmäßig und täglich mindestens 90 Minuten Hilfe in Anspruch genommen werden, wobei mindestens 46 Minuten auf zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen müssen.

Leistungen der Pflegestufe 0

Um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können sind viele Menschen auf Regelmäßige Unterstützung (bzw. Haushaltshilfe) angewiesen, die nicht zu umfangreich ist. Diese können seit 2008 bis zu 2400 Euro pro Jahr für die Nutzung gerontopsychiatrischer Zusatzangebote in Anspruch nehmen, auch ohne einen Zuspruch der Pflegestufe 1. Allerdings muss eine Begutachtung der „eingeschränkten Alltagskompetenz erfolgt sein. In Anspruch genommen werden können darüber hinaus auch Beratungsbesuche (§ 37 (3) SGB XI).

Wichtige weitere Details zur Beantragung

Viele stationäre Pflegeeinrichtungen dürfen nur Bewohner aufnehmen, wenn ein Gutachten des MDK vorliegt, in dem eine vollstationäre Pflege als erforderlich bescheinigt wurde. Sollten die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht erreicht werden kann diese „Heimbedürftigkeitsbescheinigung trotzdem beantragt und ausgestellt werden.

Im März 2008 sind durch den Bundestag umfangreiche Änderungen bezüglich der Pflegeversicherung beschlossen worden. Nur bei der Pflegekasse kann ein Antrag zur Einstufung gestellt werden.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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