Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Urteil

3.06.2010 | 15:59 Uhr

PKV-Basistarif für ALG IV-Bezieher ausreichend

urteil PKV Basistarif für ALG IV Bezieher ausreichend  BildEin aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt (Az: L 2 AS 16/10 B ER) stellt fest, dass ALG IV-Bezieher keinen Anspruch darauf haben, die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung in voller Höhe übernommen zu bekommen. Lediglich die Kosten in Höhe der GKV müssen vom Amt übernommen werden. Dieser liegt zurzeit bei 126,05 Euro monatlich. Einen höheren Betrag muss das Amt nicht an den Bezieher zahlen. Betroffene müssen den Differenzbetrag selbst tragen oder in den PKV-Basistarif wechseln.

Der in diesem Fall privat Versicherte hatte umsonst auf volle Übernahme geklagt. So bestätigen die Richter zwar, dass der Zuschuss auch für den Basistarif der PKV zu niedrig sei, diese jedoch wegen Beitragssäumnissen nicht berechtigt sei, dem Versicherten zu kündigen. Ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich.

Foto: flickr.de / Ralf-D.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

1 Kommentar zu “PKV-Basistarif für ALG IV-Bezieher ausreichend”
  1. RA Weßels sagt:

    Für diejenigen, die bereits im Basistarif versichert sind, möchte an dieser Stelle auf einen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 03.12.2009 (Az. L 15 AS 1048/09 B ER) hinweisen.

    Hier ging es um die Übernahme von Kosten für den Basistarif zur privaten Krankenversicherung. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sprach einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung /Pflegeversicherung (Basistarif) zu. Eine bloß anteilige Bezuschussung durch Grundsicherungsträger bei privater Kranken- und Pflegeversicherung sei verfassungswidrig.

    Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22.12.2009, Pressemitteilung sowie der Volltext der Entscheidung sind erhältlich unter http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de)

    Meine Zusammenfassung des Urteils lesen Sie unter http://www.jmwessels.de/News34.....en_97.html

    Das letzte Wort ist hier aber noch nicht gesprochen. Die Gerichte urteilen je nach Region unterschiedlich. Der Kollege Marcus Klinder gibt einen interessanten Überblick über die momentane Rechtssituation unter http://www.gegen-hartz.de/nach.....e-7263.php

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