Rabattverträge
PKV fordert Rabatte von Apotheken
Der PKV-Verband hat in einer Stellungnahme angekündigt, künftig einen Apothekenrabatt erheben zu wollen. Die PKV fordert darüber hinaus weiterhin gesetzliche Regulierungen wie sie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung finden. Dazu gehört unter anderem der Herstellerabschlag bei Arzneimittelpreisen. Der nun angekündigte Apothekenrabatt sei „ein skontoähnlicher Ausgleich für die prompte Zahlung“. Dabei bezieht sich die PKV auf einen Bundesverfassungsgerichtsbeschluss von 2005. Der Rabatt wird von den Apotheken nur gewährt, wenn der Ausgleich der Zahlung innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Auch Selektivverträge zwischen PKV, Ärzten und Apotheken werden vom PKV-Verband angestrebt. Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Die Vertragskompetenzen der PKV in der Arzneimittelversorgung werden so lange defizitär sein, wie ihr Vertragsbeziehungen zu den Ärzten und Apothekern fehlen, um mit diesen beiden Gruppen eine effektive, effiziente und patientengerechte Arzneimittelversorgung zu vereinbaren“. Detaillierte Vorschläge auch zu anderen Punkten sollen folgen.