PKV
PKV scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Kurz und Knapp: Die, gegen den Basistarif, klagenden Krankenkassen sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Somit müssen die PKVen weiterhin Basistarife anbieten, welche den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen.
Zusätzlich urteilten die Richter, dass die Altersrückstellung beim Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung erhalten bleiben muss.