Werbung und Marketing
Praxissoftware mit Werbung | Gerichtsurteil
Das Sozialgericht Berlin hat die Meinung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigt.
Diese hatte einer Praxissoftware kein Zertifikat ausgestellt. Ohne dieses Zertifikat der kassenärztlichen Vereinigung darf die Software nicht verwendet werden.
Dann hat der Softwarhersteller versucht, dass Zertifikat einzuklagen.
Das hat dann leider nicht geklappt. Das Gericht urteilte, dass eine Software nicht manipulativ sein darf. Werbung und Information müssen in der Software klar getrennt sein.
Diese Kriterien hat die Software nicht erfüllt.
Laut Infos vom Ärzteblatt wurde in der Software ein Verordnungsvorschlag präsentiert. Durch 2 maliges Enter konnte man diesen Vorschlag dann auf dem Rezept finden.
Wenn der Arzt ein billigeres/anderes Präparat wählen will muss er einen umgänglichen Weg gehen.
Gut, ist auch verständlich dann (hochgerechnet auf die Maße) ein paar Ärzte sich für den schnelleren Weg entscheiden. Somit finde ich das Urteil verständlich.
Ich begrüße dieses Urteil, denn es gebietet einer bedenklichen Entwicklung Einhalt. Wenn die Strategie des Softwareherstellers um sich greift, dann sind die Ärzte bald vollkommen in der Hand ihrer Praxissoftware (wenn sie das nicht schon längst sind). Reicht doch völlig, dass die Referenten der Pharmaindustrie die Ärzte mit ihren “Produktinformationen” manipulieren wollen. Welcher Arzt hat schon Zeit und Nerven, jeden Eingabeschritt seiner Praxissoftware daraufhin zu überprüfen, ob er in eine bestimmte Richtung gesteuert werden soll (vorbelegter Verordnungsvorschlag).
Das Phänomen kennt man doch auch vom Riesen aus Redmont (Microsoft). Die wollen auch nur das Beste für ihre User, nämlich dass diese nichts anderes mehr nutzen können :stop: !
Ich finde das auch total verständlich – ich hätte mir mal wieder an den Kopf fassen müssen, wenn die anders entschieden hätten.. :sail:
Aber naja- es gibt hier in dem Land auch sehr viele Entscheidungen die ich nichtmal ansatzweise nachvollziehen kann :nobanana: