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Basistarif
In der privaten Krankenversicherung gab einen sogenannten modifizierten Standardtarif. Dieser wurde zum 1. Januar 2009 mit einem einheitlichen Basistarif durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz ersetzt. Aufgrund dieser Änderung kann das Leistungsangebot mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden, beispielsweise in der Höhe und dem Umfang des Angebotes. Um eine private Krankenversicherung zu erhalten spielen nun das Alter und das Geschlecht des Mitgliedes eine große Rolle und nicht mehr der Gesundheitszustand. Auch die Risikozuschläge sind nicht mehr zu finden. Damit der Versicherungsnehmer die Beiträge zahlen kann, darf die Höhe dieser nicht zur Hilfebedürftigkeit führen oder die Grundsicherung des Versicherungsnehmers in Gefahr bringen.