Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

11.03.2010 | 16:12 Uhr

Rabattverträge

Rabattverträge zwischen Krankenkasse und Arzneimittelhersteller

Bereits seit 2003 können gesetzliche Krankenkassen mit einen oder mehreren Arzneimittelhersteller so genannte Rabattverträge abschließen. Diese Verträge garantieren den Herstellern eine exklusive Abgabe ihrer Medikamente, wofür sie den Krankenkassen Rabatte gewähren.

Diese Rabatte sollen das Krankenkassen-Budget entlasten und später sogar zu einer Beitragssenkung für die gesetzliche Krankenversicherung beitragen. Ob diese Rechnung aufgeht, lässt sich nicht so recht prüfen, da die Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkasse und Arzneimittelhersteller geheim sind.

Für die meisten Patienten bieten sie eher Nachteile. So muss mancher Versicherte auf sein über lange Zeit eingenommene Medikament eines Herstellers verzichten und sich mit einer vergleichbaren Arznei zufrieden geben, dessen Hersteller einen Vertrag mit der Krankenkasse geschlossen hat. Ebenso wird dadurch die Höhe der gesetzlichen Zuzahlungen beeinflusst.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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