Gesundheit
Rechte Arzt und Rechte des Patienten
Normalerweise ist ein Arzt dazu verpflichtet, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen: falls seine Praxis überbelegt ist, oder der Patient sich beispielsweise weigert, Praxisgebühren zu bezahlen.
In dringenden Notfällen darf ein Patient natürlich nicht abgelehnt werden, auch nicht von Privatärzten.
Ein genauer Zeitpunkt ist nicht definiert, das heißt der Arzt darf den Termin so lange hinauszögern, wie es in Anbetracht des Gesundheitsstandes des Patienten verantwortlich ist. Bei ernsten Beschwerden darf jedoch nicht zu lange abgewartet werden. Im Notfall muss dem Patient ein anderer Kollege empfohlen werden.
Wenn der Arzt keine Übereinkunft mit der Krankenkasse getroffen hat, gibt es keine genaue Angabe. Eine halbe Stunde ist meistens gängig. Wer jedoch immer wieder mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen muss, kann im Extremfall Schadensersatz verlangen, da sich daraus ein Mangel an Organisationsfähigkeit schließen lassen kann.
In der Regel darf er das, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Versorgung seiner Patienten im Notfall anderweitig gesichert ist.
Er kann, aber nur für Dienstleistungen, die der Katalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht beinhaltet. Darüberhinaus hat er auch das Recht dazu, wenn mit dem Patient eine Privatbehandlung vereinbart wurde.
Die Praxisgebühr wird als Vorauszahlung getätigt. Falls in einem Zeitraum von zehn Tagen die Chipkarte des Patienten nicht zur Verfügung steht, darf der Arzt privat abrechnen.
Im Grunde genommen darf er das. Doch wenn es einen Notfall zu versorgen gilt, oder die Wartezeit für andere Patienten unnötig ausgedehnt werden würde, ist ihm dies nicht gestattet.
Sowohl der Arzt, als auch der Patient. Der Patient muss von seinem Arzt über alle Wahlmöglichkeiten aufgeklärt werden. Falls er auf eine aussichtslose Therapie besteht, ist der Arzt nicht dazu verpflichtet, diese auszuführen. Der Patient hat darüber hinaus die Freiheit zu bestimmen, welche Untersuchungen an ihm durchgeführt werden dürfen. Ohne seine Einwilligung hat der Arzt kein Recht dazu.