Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Krankenhaus

22.10.2009 | 12:54 Uhr

Richtlinie: Leistungen und Qualität für Polikliniken, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrische Ambulanzen

Polikliniken, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrische Ambulanzen

Diese Ermächtigung erlaubt unter anderem, bestimmte Personengruppen zu versorgen. Es gibt dazu genaue Richtlinien welche Leistungen erbracht werden können und welche Qualitätsanforderungen gestellt werden.

Diese Ermächtigung hat zur Folge dass ambulante Behandlungen in Krankenhäusern verbessert und erweitert werden können. Diese Zulassungen können nur von den Zulassungsstellen erteilt werden. Krankenkassen können seit 2004 Verträge über ambulante Behandlungen mit den Krankenhäusern schließen.

Wer darf ambulante Behandlungen durchführen?

Es wurde ein Katalog erstellt in dem bestimmte Krankheiten aufgeführt sind die ambulant behandelt werden dürfen. Solche ambulanten Behandlungen können nur in Kliniken stattfinden, die die Kapazitäten dafür frei haben. Für seltene Krankheiten können ebenfalls solche Verträge geschlossen werden.

Einsparung ambulante Behandlung

Solche Ermächtigungen sollen die Krankenhäuser zu vermehrten ambulanten Versorgungen bringen. Diese ambulanten Behandlungen sparen den Krankenhäusern und den Krankenkassen sehr viel Geld.

Bei dieser Art der Versorgung benötigt man weniger Hilfspersonal und weniger Betten. Unter diese Art der ambulanten Versorgung fallen auch Operationen.

Vorteil ambulante Behandlung

Die Patienten können das Krankenhaus meist noch am gleichen Tag wieder verlassen. Die Nachsorge wird von den Krankenhäusern oder den zugelassenen Vertragsärzten übernommen.

Für diese ambulanten Versorgungen gelten eigene Abrechnungstarife die mit den jeweiligen Krankenkassen abgeschlossen werden und transparent sein sollen. Die Abrechnungen laufen meist über die Kassenärztliche Vereinigung.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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