Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Kurzmitteilungen

8.02.2010 | 18:03 Uhr

Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger unterscheiden sich regional stark

Der Chef der Bundesagentur fĂĽr Arbeit, Frank-JĂĽrgen Weise, hat eingeräumt, dass die Arbeitsvermittler bei arbeitsunwilligen Hartz-IV-Empfängern mitunter zu zurĂĽckhaltend vorgehen. Hintergrund dafĂĽr sei das “Konfliktpotenzial” der Sanktionierungen, “das manchen Mitarbeiter der Arbeitsagenturen zurĂĽckschrecken lässt”, sagte Weise dem Nachrichtenmagazin “Focus”. Die gravierenden Unterschiede zwischen den Regionen seien bekannt, sagte Weise: “Wir arbeiten daran, sie zu ĂĽberwinden.” Die Sanktionsquote reiche nach Angaben des “Focus” von 0,5 Prozent im thĂĽringischen Eichsfeld bis zu 9,5 Prozent im bayerischen Unterallgäu. Bei Beziehern unter 25 Jahren klafft sie noch weiter auseinander: von null Prozent in Neustadt an der WeinstraĂźe bis 26,1 Prozent in Lindau am Bodensee. Die Behörden können bei Terminversäumnissen die Leistungen um zehn Prozent kĂĽrzen. Nimmt ein Hartz-IV-Empfänger eine Arbeit nicht an, können sie um 30 Prozent, beim zweiten Mal um 60 Prozent gekĂĽrzt werden, bis zum Verweis auf Lebensmittelgutscheine. Bei Jugendlichen können im Fall von Arbeitsverweigerung der Regelsatz zu 100 Prozent, beim zweiten Mal auch das Geld fĂĽr die Warmmiete einbehalten werden. Die ungenutzten StrafmaĂźnahmen seien aber nicht maĂźgeblich fĂĽr das Problem der hohen Arbeitslosenzahlen verantwortlich. “Solange es nicht genĂĽgend Angebote fĂĽr Arbeit suchende Menschen gibt, helfen Sanktionen auch nicht”, so Weise.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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