Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Senat

11.05.2010 | 18:15 Uhr

Schiedsspruch zum Apotheken-Abschlag

Dank einer Entscheidung des 1. Senat des LSG Berlin-Brandenburg erhalten Apotheker eine Rückzahlung in Höhe von etwa 320 Millionen Euro. Der Apotheken-Abschlag wurde von 2,30 Euro auf 1,75 Euro gestuft. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Zahlung für 2009 nun nachträglich an die Apotheken abführen. Die Einschaltung der Schiedsstelle erfolgte aufgrund gescheiterter Vertragsverhandlungen. Letztendlich musste der 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg die Entscheidung treffen, da weder die Schiedsstelle noch das Sozialgericht Berlin erfolgreich eingeschaltet worden waren.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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