Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

GKV

27.08.2009 | 0:08 Uhr

Selbständige sollten sinkende Einnahmen im Auge behalten

Im Bericht der Westfälischen Neuen Zeitung vom 20.08.2009 wird mal wieder deutlich das Selbstständige viel rechnen müssen wenn sie sinkende Einnahmen haben. Sowas muss immer im Auge behalten werden, denn die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen keine zuviel gezahlten Beiträge zurück.

Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge ist der Steuerbescheid der Selbstständigen. Berücksichtigt werden alle Arten von Einkünften, auch Mieteinnahmen, Einnahmen aus Verpachtungen und Kapitalerträge. Der Steuerbescheid gibt nie das aktuelle Einkommen an aber der Sprecher der BARMER Ersatzkasse meint das sich das über die Jahre wieder ausgleicht.

Wenn jetzt ein/e Selbständige/r die ganze Zeit gute Einnahmen hatte und den Höchstbetrag gezahlt hat und kommt jetzt auf einmal nur noch auf die Hälfte der Einnahmen muss er doch den Höchstbetrag zahlen, weil der Beitrag ja vom Steuerbescheid des letzten Jahres berechnet wird. So nimmt die gesetzliche Krankenversicherung den Höchstbeitrag ein und der Versicherte schaut dumm aus der Wäsche.

Weil Rückzahlungen gibt es keine. Also nimmt die Krankenversicherung die Beiträge die vom letzten Steuerbescheid kamen, obwohl der Versicherte gar nicht so viel Verdienst hat. Gerecht ist das meines Erachtens nicht. Wenn es wirklich mal so sein sollte das der Versicherte weniger einnimmt, dann sollte er direkt beim Finanzamt einen Antrag auf Minderung seiner Steuervorauszahlungen stellen, damit er nicht unnötig zu viel Beiträge bezahlt.

Wenn der Antrag genehmigt ist muss der Versicherte den laufenden Monat auf jeden Fall noch voll zahlen und wird den darauf folgenden Monat zurĂĽckgestuft. Wenn er aber dann wieder mehr verdienen sollte und ĂĽber den Satz kommt muss er das innerhalb 14 Tagen an die GKV ĂĽberweisen.

Um abschließend noch einmal zusammen zu fassen: Jeder Selbsständige sollte seine Kosten immer im Auge behalten und so schnell wie möglich reagieren um keine unnötigen Mehrkosten zu zahlen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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