Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Erklärung | Beschreibung | Definition | Was ist |

23.02.2010 | 20:03 Uhr

Selbstbehalttarif

Seit dem Jahr 2007 besteht für alle gesetzlich versicherten Personen die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse einen Selbstbehalttarif abzuschließen.

Ein solcher Tarif bedeutet für gesetzlich versicherte Personen, dass sie eventuell anfallende Arztkosten zunächst einmal selber bis zu einer bestimmten Betragshöhe tragen.

Je nach Krankenkasse und Tarifmodell werden die selbst getragenen Kosten zurückerstattet, allerdings nicht in voller Höhe. Grundsätzlich müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass die Selbstbeteiligung immer höher ausfällt, als das, was Ihnen die Krankenkasse zurückerstattet und es gilt eine Vertragspflicht von drei Jahren.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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