Zusatzbeitrag
Sonderkündigungsrecht Zusatzbeitrag: So funktionierts
Kurz vorweg: Hier eine ausführliche Erklärung für das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeiträgen. Bei weiteren Fragen hier im Forum stellen.
Wir haben ja schon an der einen oder anderen Stelle über den Einheitsbeitrag ab 2009 gesprochen. Wir haben geschaut wie die Rentner über den Einheitsbeitrag denken und haben geschaut ob die BKK Versicherten wirklich wegen dem Einheitsbeitrag tiefer in die Tasche greifen müssen.  Und vor ein paar Tagen noch der Artikel, dass erste Schritte von der Regierung unternommen werden um die anfallenden hohen Kosten des Einheitsbeitrags abzufedern. Soviel erstmal zu unserer kleinen Artikelserie, die wir hier schon wegen dem Thema hatten und die neue Besucher entsprechend nachlesen können.
Aber erinnert ihr euch noch an die Aussage von Frau von der Leyen, dass alle Versicherten wechseln sollen wenn die Krankenkasse einen Mehrbeitrag verlangt?
Das wurde jetzt den Versicherten erleichtert. Es gibt ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, d.h. ihr könnt sofort wechseln ohne lange Wartefristen.
Das Sonderkündigungsrecht greift aber nur, wenn eure Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt.
Wie bereits beschrieben, gibt es ab 1. Januar 2009 den Einheitsbeitrag für alle Krankenkassen d.h. alle müssen erstmal den gleichen Beitragssatz verlangen. Die Krankenkasse darf, wenn sie mit den zugeteilten Beiträgen nicht zurechtkommt mehr Geld von euch verlangen. Das nennt man dann Zusatzbeitrag.
Die Höhe des Zusatzbeitrags, darf 1 Prozent der “beitragspflichtigen Einnahmen” (furchtbares Wort – ihr könnt das auf eurem Lohnzettel sehen) nicht übersteigen. Ohne eine genaurere Prüfung eurer beitragspflichtigen Einnahmen kann die Krankenkasse direkt 8 Euro monatlich verlangen.
Die Krankenkasse muss die Erhebung des Zusatzbeitrags einen Monat vor Jahresende veröffentlichen. In dem Fall habt ihr dann ein Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse. Das Gesetz gibt euch dann das recht, zu kündigen bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrags. Dies gilt auch wenn die Krankenkasse zweimal oder öfter den Zusatzbeitrag nach oben anpasst.
Auch im umgedrehten Fall habt ihr ein Sonderkündigungsrecht. Also wenn ihr die bereits gezahlte Prämie gekürzt bekommt und eine Rückzahlung in den Gesundheitsfond vorgenommen wird. Bei dem Fall habt ihr auch ein Sonderkündigungsrecht, bis die Prämie das erstemal verringert wird.
Würdet ihr die Krankenkasse wechseln wenn zu den ca. 15,8 Prozent Krankenkassenbeitrag noch ein Zusatzbeitrag von einem Prozent hinzukommt?? Denn Untersuchungen behaupten, dass das Interesse zu einem Krankenkassenwechsel Forderung eines Zusatzbeitrags viel Höher sei.
Also ich würde nicht gleich wechseln, wenn meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Schließlich kenne ich die ja schon eine Weile und weiß, wie der Service ist, wer mein Ansprechpartner ist und wie sich die Kasse in den Jahren meiner Mitgliedschaft entwickelt hat. Die Höhe des möglichen Zusatzbeitrages ist ja begrenzt und die Kassen, die wirklich einen Zusatzbeitrag erheben müssen, werden diesen so gering wie möglich festlegen.
Das ganze Thema wird nach meiner Meinung in der öffentlichen Diskussion überschätzt. Auch bislang war die Wechselbereitschaft der Versicherten gar nicht so extrem hoch und da konnte man zum Teil erhebliche Summen an Beiträgen sparen, wenn man zu den Billigkassen gewechselt ist. Nachdem die dann oftmals ihre günstigen Beitragssätze nicht sehr lange halten konnten, war die Begeisterung über den Kassenwechsel dann auch schnell wieder verflogen. Zumal die Billigkassen oft nur einen eingeschränkten Service bieten.
Im übrigen glaube ich, dass der Einheitsbeitrag von der Bundesregierung so hoch angesetzt werden wird, dass praktisch keine Kasse noch einen Zusatzbeitrag erheben muss. Dies zumindest in 2009, denn da steht ja wieder eine Bundestagswahl an. Wie sonst ist die Aussage des neuen Chefs des Bundesversicherungsamts, Herrn Hecken, aus den letzten Tagen zu werten, dass eine Erhöhung des Beitragssatzes der Versorgung der Versicherten zugute komme?
http://www.aerztezeitung.de/su.....sid=511397
Meines Erachtens hat der gute Mann den Auftrag aus dem Bundesgesundheitsministerium, die anstehende Erhöhung der Beitragssätze durch den Gesundheitsfonds schon mal vorab gesund zu beten.
Zitat RevengeofPKV ↑:
Ich glaube auch nicht, dass viele nach dem Beitrag schauen würden. Weil aus der Vergangenheit gesehen, dürft es sonst garkeine AOK,DAK,BEK usw. geben, denn die “BKK Flut” mit Hammer-billigen Preisen war schon da.
Zitat RevengeofPKV ↑:
Das glaube ich auch. Es wird mittlerweile schon der Weg zu einem hohen Beitragssatz geebnet, damit man für die Wahlen nicht ganz so schlecht da steht.