Freitag, 10. September 2010

Werbung und Marketing

7.08.2009 | 22:55 Uhr

Sozialversicherungsfachangestellte

Ausbildungsprofil Sozialversicherungsfachangestellter

Ausbildungsdauer eines Sozialversicherungsfachangestellten

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten dauert 3 Jahre. Der Betrieb und die Berufschule dienen dabei als Lernorte.

Arbeitsgebiet für Sozialversicherungsfachangestellte

Zum Einsatz kommen Sozialversicherungsfachangestellte bei Trägern der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung.

Aufgabengebiete für Sozialversicherungsfachangestellte

Das Beurteilen von Versicherungsverhältnissen und Leistungsansprüchen, bei denen die Rechtsvorschriften des Sozialversicherungsrechts die Grundlage bilden, gehört zu den grundlegenden Aufgabengebieten eines Sozialversicherungsfachangestellten. Zu den Leistungsansprüchen zählen unter anderem der Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, die Altersrente oder die Verletztenrente bei Arbeitsunfällen. Es ist dabei zwingend erforderlich, eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen anzustreben, die für die Versicherungsträger entsprechende Leistungen erbringen.

Verantwortungsbewußtsein und selbständiges Arbeiten wird beim Berufsbild des Sozialversicherungsfachangestellten vorausgesetzt. Die Mitglieder bzw. Versicherten werden von Ihnen in Kundengesprächen beraten und betreut. Diese können über das Telefon oder aber auch persönlich vor Ort durchgeführt werden. Dabei spielt die Qualität des sozialen Kontaktes eine entscheidene Rolle. Sie ist Voraussetzung bei der erfolgreichen Erledigung der anstehenden Aufgaben.

Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet stellt die Berechnung von Beiträgen dar.

Allgemeines Anforderungsprofil der Sozialversicherungsfachangestellten

Im Verlauf der Ausbildung sind enorme Flexibilität und Lernbereitschaft erforderlich, um die ständigen Neuerungen und Änderungen in Gesetzen und Regelwerken aufzugreifen und erfolgreich in die Praxis umzusetzen. In Beratungs-und Informationsgesprächen gelten diese Eigenschaften als unabdingbar.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Sozialversicherungsfachangestellte

Im Bereich der Weiterqualifizierung stehen für Fachkräfte mehrere Wege zur Verfügung. Nach einschlägiger mehrjähriger Berufspraxis kann man sich zum Sozialwirt bzw. Sozialwirtin oder zum Verwaltungswirt bzw. Verwaltungswirtin fortbilden. Diese Zweige verlangen die anschließende Übernahme von komplexeren und verantwortungsvolleren Themengebieten.

Berufliche Fähigkeiten für Sozialversicherungsfachangestellte

Fünf verschiedene Fachrichtungen sind während der Ausbildung zu durchlaufen.

1) Allgemeine Krankenversicherung

Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Versicherungsverhältnisse und Beitragswesen
Marketing
Kommunikation und Kooperation

2) Gesetzliche Unfallversicherung

Versicherungsverhältnisse
Finanzierung
Leistungen bei Berufskrankheiten
Leistungen bei Arbeitsunfällen
Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
Kommunikation und Kooperation

3) Gesetzliche Rentenversicherung

Versicherungsverhältnisse
Finanzierung
Leistungen für Rehabilitation und Renten sowie Zusatzleistungen
Kommunikation und Kooperation

4) Knappschaftliche Sozialversicherung ( Bergbau-Versicherung )

Versicherungsverhältnisse
Finanzierung
Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung
Leistungen in der Rentenversicherung
Marketing
Kommunikation und Kooperation

5) Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Versicherungsverhältnisse
Finanzierung
Leistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte
Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte sowie in der Pflegeversicherung
Kommunikation und Kooperation

Erläuterungen bwz. Besonderheiten der Fachrichtung “Allgemeine Krankenversicherung”

Im Folgenden wird auf grundlegende Details aus dem Bereich der Krankenversicherung, die im Verlaufe der Ausbildung durchgearbeitet werden, näher eingegangen. Somit erhält man einen ersten Überblick zum breiten Berufsbild des Sozialversicherungsfachangestellten.

  1. Alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind seit dem 1. Januar 2009 zu einer Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtet. Dabei unterscheidet man zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung findet man Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte sowie Personen aus der Familienversicherung.
  2. Folgende Personen sind versicherungsfrei: Beamte, Richter, Berufssoldaten sowie Beschäftigte von Körperschaften des öffentlichen Rechts
  3. Seit dem 1.Januar 2009 erfolgt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen über einen Gesundheitsfonds. Die Gelder, die hier gebündelt werden, kommen aus den Mitgliederbeiträgen sowie den Arbeitgeberanteilen und einem Bundeszuschuss zusammen. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds Pauschalbeträge für ihre versicherten Mitglieder. Dabei kommt es zu einem Ausgleich zwischen den Versicherungen entsprechend Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand der Mitglieder.
  4. Die Grundleistungen sind gesetzlich geregelt. Die Kostenübernahme für außergewöhnliche Maßnahmen wie z.B. Reha-Kuren, Vorsorgekuren, alternative Heilmethoden und Zusatzimpfungen sind je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt.
  5. Die Träger der Krankenversicherungen sind Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen.
  6. Der Beitragseinzug erfolgt zentral durch die Krankenversicherungen, die zusätzlich auch die anderen Beiträge zur Sozialversicherung mit einzieht. Anschließend erfolgt die Weitergabe der Gelder an den Gesundheitsfonds sowie den jeweiligen Versicherungen.

Fazit : Bei der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten wartet ein interessantes,
umfangreiches und spannendes Berufsbild !

Steffen Braun

Teilen Sie Ihre Meinung