Medikamente
Stationäre Fallpauschale
Durch das Fallpauschalengesetz wurden nach der Bundespflegesatzverordnung einzelne, stationäre abgrenzbare Behandlungen über Fallpauschalen und Sonderentgelte vergütet. Seit der in 2004 Verpflichtungsumsetzung (BPflV) der DRG wurden nur noch Leistungen psychatrischer Krankenhäuser bezahlt.
Alle Fallpauschalen allgemeiner Krankenhausleistungen, einschließlich Unterkunft, Verpflegung sowie vor- und nachstationäre Behandlung eines Behandlungsfalles werden dabei vergütet. Einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalls werden mit Sonderentgelten vergütet wie zum Beispiel die Operations- , Labor- und auch Arzneimittelkosten.