Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

werbungskosten studiengebühren

9.09.2009 | 12:05 Uhr

Steuerregelung für die Übernahme von Studiengebühren

Das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze“ setzte die langläufige Meinung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, dass die Übernahme von Studiengebühren während eines Beschäftigungsverhältnisses ein geldwerter Vorteil wäre, außer Kraft. Durch dieses Gesetz wurde der § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sozialversicherungsentgeldverordnung (SvEV) um Nummer 15 erweitert. Dieser besagt, dass vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für den Arbeitsnehmer steuerrechtlich gesehen kein Arbeitslohn sind, solange sie beitragsfrei bleiben.

Dies beinhaltet neben den Studiengebühren, die zusätzlich zum Arbeitslohn aus eigener Verpflichtung gegenüber der Bildungseinrichtung im Dualen System entrichtet werden auch die Gebühren, in denen sich der Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Vereinbarung zur Zahlung dieser verpflichtet. Der zweite Fall umfasst meist den Vorbehalt der Rückforderung bei Austritt aus dem Unternehmen. Aufgrund dieser Gesetzesänderung konnte eine Vereinheitlichung im Steuer- und Sozialrecht erfolgen. Nach der Neuerung des § 8 Abs. 2 Nr. 10 der Beitragsverordnung (BVV) hat der Arbeitgeber die Entscheidung der Finanzbehörden zu den Entgeltunterlagen zu nehmen, dass es sich bei getragenen oder übernommenen Studiengebühren steuerrechtlich nicht um Arbeitslohn handelt.

Foto: SFG

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

1 Kommentar zu “Steuerregelung für die Übernahme von Studiengebühren”
  1. serge bee sagt:

    von wann ist diese Neuerung? Von diesem Jahr?
    Datum steht oben als September 9th. Aber das Jahr ?
    Und dann noch folgende Diskussion:
    http://www.kvportal.de/bbpress.....#post-6483

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