Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

BKK

Die Betriebskrankenkassen bestehen schon seit dem 19. Jahrhundert und wurden als sogenannte Fabrikkassen gegrĂĽndet. Bereits im Jahr 1908 existierten schon ĂĽber 7.700 solcher Betriebskrankenkassen.

Die Betriebskrankenkassen, abgekürzt BKK ist für Betriebe zulässig die mindestens 1000 versicherungspflichtige Beschäftigte unter Vertrag haben.

Die BKKs sind gesetzliche Krankenversicherungen mit einer Selbstverwaltung. Der Verwaltungsrat besteht aus Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Dieser Verwaltungsrat ist paritätisch besetzt und führt für 6 Jahre die laufenden Verwaltungsgeschäfte.

Seit dem 01. Januar 1996 wurde das Krankenkassenwahlrecht in Deutschland liberalisiert. So haben auch die Betriebskrankenkassen ihre Satzungen verändert und stehen jetzt jedem Versicherungspflichtigen offen.
Anfang 2006 existierten noch 199 BKKs aber die Anzahl dieser Kassen verringert sich durch Fusionen ständig.
Derzeit sind in den Betriebskrankenkassen ĂĽber 13,4 Millionen Menschen versichert.

Die einzelnen Betriebskrankenkassen gehören auch den Landesverbänden an. In Deutschland bestehen sieben Landesverbände der BKKs. Entscheidend für die Zugehörigkeit in den Landesverband ist der Sitz der Betriebskrankenkasse.

Die Interessen der Betriebskrankenkassen auf Bundesebene werden von dem BKK-Bundesverband wahrgenommen. Die BKK-Landesverbände und die Bahn-BKK bilden diesen Bundesverband. Die Geschäftsstelle des Verbandes befindet sich in der Stadt Essen.

Seit dem 01.01.2009 ist der BKK-Bundesverband eine Gesellschaft bĂĽrgerlichen Rechts und ĂĽbt die politischen sowie fachlichen Interessen der BKKs im Bund aus.

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