Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

DGB

5.06.2010 | 13:10 Uhr

Tarifeinheit soll erhalten werden – Arbeitgeber und Gewerkschaften starten Initiative

Michael Sommer (DGB)

Michael Sommer (DGB)

Berlin – Um Tarifautonomie zu verhindern, soll mit einer gesetzlichen Regelung der Grundsatz der Tarifeinheit gesichert werden. Daher starteten der Gewerkschaftsdachverband DGB und die Arbeitgeber eine Initiative. Weil es keine gesetzliche Regelung gibt, kündigte der Senat des Bundesarbeitsgerichts an, nicht am Grundsatz der Tarifeinheit festhalten zu wollen.

Dieter Hundt (Präsident der BDA) erläutert ihren Plan, dass bei sich überschneidenden und konkurrierenden Tarifverträgen derjenige Vertrag vorrangig sei, an den die meisten Mitglieder der Gewerkschaft gebunden sind. Eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems und eine Belegschaftsspaltung sollen mit einer entsprechenden Regelung verhindert werden. Der vorrangige Tarifvertrag würde auch eine Friedenspflicht beinhalten. Monopole für Tarifverhandlungen sollen damit aber nicht geschaffen werden, so Hundt.

Michael Sommer (DGB-Chef) sagt, dass dieses Prinzip sich bereits bewährt habe und im Interesse beider Vertragsparteien liege. “Ein Betrieb – ein Tarifvertrag” – dieser Vorschlag wird als Signal der Stabilität in schweren Zeiten von Sommer beurteilt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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